Verkauf von Krediten:Gleiches Recht für Banken und Sparkassen

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Dürfen Sparkassen Kredite von Kunden einfach weiterreichen? Sie dürfen, befand der BGH. Nun will Schwarz-Gelb die Schuldner besser schützen.

H. Kerscher

Kunden einer Sparkasse sind gegen einen Kreditverkauf an Investoren nicht besser geschützt als andere Darlehensnehmer. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der im Fall der Stadtsparkasse Wedel die Abtretung einer Darlehensforderung an einen ausländischen Investor für wirksam erklärte. Insbesondere liege darin keine strafbare Verletzung eines Privatgeheimnisses durch Amtsträger, hieß es. Der Gesetzgeber habe nämlich das Bankgeheimnis nicht unter den Schutz des Strafrechts gestellt. Im Übrigen hinderten weder die Verschwiegenheitspflicht eines Kreditinstituts noch das Bundesdatenschutzgesetz die Wirksamkeit von Abtretungen, erklärte der BGH wie schon in einem Grundsatzurteil im Februar 2007. ( Az: XI ZR 225/08)

Banken dürfen Kredite weiterverkaufen - und Sparkassen ebenso. Das entschied der Bundesgerichtshof. (Foto: Foto: ddp)

Mittlerweile hat sich aber die Politik daran gemacht, Kunden von Banken und Sparkassen bei Kreditverkäufen an Investoren zu schützen. Auch die Unterhändler von Schwarz-Gelb hatten sich der damit verbundenen Ängste angenommen. So soll laut Koalitionsvertrag der Schutz von Darlehensnehmern gestärkt werden, die ihr Immobiliendarlehen vertragsgemäß bedienen. In diesen Fällen soll zukünftig jedenfalls eine Abtretung oder Übertragung an "Unternehmen ohne Banklizenz" nur wirksam werden, wenn der Darlehensnehmer sie genehmigt.

Schon seit August 2008 sind Kunden durch das "Risikobegrenzungsgesetz" vor den schlimmsten Auswüchsen der Kreditverkäufe geschützt, deren Volumen in Deutschland seit 2003 etwa 15 Milliarden Euro betrug. Als Folge eines weltweit florierenden Verkaufs von Krediten waren Aufkäufer rigide bis zur Zwangsvollstreckung gegen ahnungslose und oft nicht einmal säumige Darlehensschuldner vorgegangen. Millionen Bürger sorgten sich vor allem in den Jahren 2007 und 2008 um ihre Zukunft. Inzwischen haben sie mehr Informations-rechte, mehr Zeit und einen besseren Schutz beim Verkauf eines Kredits.

Darlehen gekündigt

In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen Verkauf von Darlehensforderungen der Stadtsparkasse Wedel an die Credit Suisse First Boston International. Zu dem verkauften Kreditportfolio in Höhe von 30 Millionen Euro gehörten auch die Schulden eines Ehepaares von einer halben Million Euro. Als Sicherheiten dienten Grundschulden am Wohnungseigentum des Ehepaares.

Als dieses in Zahlungsschwierigkeiten kam, kündigte die Sparkasse im Jahr 2004 die Darlehen. Sie stellte den noch offenen Betrag und auch die Grundschulden fällig. Nach dem Verkauf ins Ausland klagte der Ehemann gegen die Sparkasse auf die Feststellung, dass die Abtretung unwirksam sei. Sie verstoße gegen das strafrechtliche Verbot der Verletzung von Dienstgeheimnissen durch "Amtsträger". Gemeint waren die Verantwortlichen der Stadtsparkasse, einer Anstalt des öffentlichen Rechts.

Das BGH-Urteil zum Bankgeheimnis zeigt nach Einschätzung von Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentrale eine Schutzlücke auf. Kunden müssten sich besser auf die Vertragstreue von Kreditgebern verlassen können.

© SZ vom 28.10.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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