Verbraucherschutz:Aigner lehnt Lebensmittel-Ampel ab

Ilse Aigner

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner will keine Lebensmittel-Ampel.

(Foto: Catherina Hess)

Mit einer Kennzeichnung in Ampelfarben sollen Lebensmittelhersteller in Großbritannien künftig die Nährwerte auf Verpackungen ausweisen. Verbraucherschutzministerin Aigner lehnt eine solche Ampel hierzulande ab, die Kennzeichnung sei unseriös: Cola light etwa müsse grün, Bio-Apfelsaft dagegen rot markiert werden.

Von Daniela Kuhr, Berlin

Anders als Großbritannien lehnt Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) eine Ampel-Kennzeichnung für Lebensmittel weiterhin ab. Eine Markierung von Inhaltsstoffen mit den Farben Rot, Gelb und Grün würde "Verbrauchern die Orientierung nicht gerade erleichtern", sagte Aigners Sprecher am Dienstag. Zudem sei es schwer, "rechtlich seriös zu definieren, ab welchen Werten genau die jeweiligen Ampelfarben abgebildet werden sollen".

Mitte Juni hatte Großbritanniens Gesundheitsministerium empfohlen, dass Lebensmittel-Hersteller die Nährwerte auf ihren Verpackungen künftig nicht mehr nur in absoluten Zahlen angeben. Stattdessen sollen sie zusätzlich mit den Farben Rot, Gelb und Grün signalisieren, ob bei einem Produkt der Gehalt an Fett, Zucker oder Salz alarmierend hoch (rot), mittel (gelb) oder unbedenklich niedrig (grün) ist. Verbraucherschützer hatten den Vorstoß begrüßt, da sie die Lebensmittel-Ampel für ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Übergewicht halten. Aigner dagegen hält nichts davon.

Eine solche Empfehlung, wie es die Briten gemacht haben, "können wir als Bundesministerium nicht abgeben, zumal Ernährungswissenschaftler uns immer wieder darauf hinweisen, dass die Ampel unscharf ist, aus wissenschaftlicher Sicht wenig seriös und zur Einschätzung der Nährwerte meist ungeeignet", sagte Aigners Sprecher. Als Beispiel verwies er auf die Getränke Cola light und Bio-Apfelsaft: Cola light müsste wegen des geringen Kalorien- und Zuckergehalts mit grün gekennzeichnet werden, während der Bio-Apfelsaft wegen seines hohen Gehalts an Fruchtzucker rot markiert würde. Zudem müssten viele Produkte "wohl gleichzeitig mit rot, gelb und grün gekennzeichnet werden", weil sie beispielsweise wenig Zucker, aber dafür viel Salz oder Fett enthielten.

Ab 2016 sieben Angaben auf allen Packungen

Im Herbst 2011 hatte sich der EU-Ministerrat bereits gegen eine Pflicht zur Ampel-Kennzeichnung ausgesprochen. Stattdessen beschloss das Gremium in Abstimmung mit der EU-Kommission und dem Parlament, dass von 2016 an auf allen Lebensmittel-Verpackungen sieben Angaben stehen müssen: der Energiegehalt, die Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlehydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen sich die Angaben jeweils auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Produkts beziehen. Darüberhinaus sind freiwillige Angaben pro Portion erlaubt.

Was nicht zur Pflicht wird: Anzugeben, wie viel Prozent des Tagesbedarfs mit 100 Gramm des Produkts gedeckt werden. Eine solche Angabe hätte den Vorteil gehabt, dass die Verbraucher ähnlich wie bei der Ampel nicht nur erfahren, wie viel Gramm Fett ein Produkt konkret enthält, sondern auch, ob das verhältnismäßig viel oder wenig ist. Doch die Lebensmittelindustrie hatte alle Hebel in Bewegung gesetzt, das zu verhindern.

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