Verbraucherschutz:Wie sich Versicherer ums Zahlen drücken

Pedale verwechselt: Auto landet im Tegernsee

Feuerwehrleute bergen ein Auto aus dem Tegernsee. Verbraucherschützer kritisieren, dass Kfz-Versicherungen bei Unfällen immer weniger zahlen.

(Foto: dpa)

Versicherungen stehen im Verdacht, im Leistungsfall nur widerstrebend und mit erheblicher Verzögerung zu zahlen. Die FDP könnte damit Wahlkampf machen. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Versicherungstypen groß.

Von Marc Beise

In der deutschen Versicherungswirtschaft wächst die Sorge davor, dass die Schadensregulierungen oder die Leistungen der Versicherungen gegenüber ihren Kunden zum Politikum werden. Kunden erleben es immer wieder, und Verbraucherschützer klagen schon lange darüber, dass Versicherungen genau dann zaudern und zögern, wenn sie wirklich gebraucht werden: im Versicherungsfall. Neu ist, dass das Bundesjustizministerium sich der Sache annimmt.

FDP-Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen bisher unveröffentlichten Brief an die Landesjustizverwaltungen geschrieben, der nüchtern daher kommt, es aber in sich hat. Denn das Justizministerium greift in dem Schreiben vom 11. Februar, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ausdrücklich "immer wieder eingehende Beschwerden" auf, "Versicherer leisteten mit erheblicher Verzögerung, es gehe auch darum, die wirtschaftlich stärkere Position auszunutzen mit dem Ziel, den Anspruchsteller in zermürbenden Rechtsstreitigkeiten zur Aufgabe des Anspruchs oder zu einem für den Versicherer günstigen Vergleich zu bewegen".

Das Ministerium hat deshalb eine Umfrage in den Ländern gestartet zur Regulierungspraxis der Gesellschaften nach Schäden. Außerdem fragt es, ob nach Ansicht der Länderminister Gesetzesänderungen nötig sind - mit der Bitte um Antwort bis zum 30. Juni.

Versicherer arbeiten oft mit perfiden Tricks

Das Ministerium bezieht sich ausdrücklich auf einen damals viel beachteten Bericht im NDR-Magazin "Panorama" aus dem vergangenen Jahr. Unter dem Titel "Die Nein-Sager" war über Versicherungen berichtet worden, die "Jahr für Jahr ihre Prämien kassieren. Aber wenn sie gebraucht werden, arbeiten sie mit perfiden Tricks, um Ansprüche abzulehnen". Immer wieder aktivierten Versicherungen juristische Apparate und arbeiten mit allen zur Verfügung stehenden Tricks, um berechtigte Ansprüche von Geschädigten abzulehnen. Versicherungsrechtsexperte Hans-Peter Schwintowski schätzte, dass bis zu 60 Prozent aller Leistungsfälle in bestimmten Versicherungsarten abgelehnt werden.

Der Teaser des Reports, der Einzelschicksale schilderte, gab die Richtung des Beitrags vor: "Sie stürzen Tausende in finanzielle und seelische Nöte: Deutsche Versicherungen kassieren Jahr für Jahr, Monat für Monat ihre Prämien. Wenn sie aber gebraucht werden, können sie sich fast ohne Risiko verweigern." Das ist genau die Intonierung, die die Branche fürchtet. Sie antwortet zwar mit dem Verweis auf die niedrigen Beschwerdezahlen beim Versicherungs-Ombudsmann, sieht sich aber in der Defensive.

Die Assekuranz befürchtet nun, dass Leutheusser-Schnarrenberger die Ergebnisse dieser Umfrage zu einer Wahlkampf-Kampagne nutzen könnte - möglicherweise mit der Forderung nach einer Gesetzesänderung, die den Versicherern eine zügigere Regulierung vorschreiben könnte. Damit könnte sich die FDP im Wahlkampf als versicherungskritisch darstellen, ohne bei anderen, ihr wichtigen Themen einknicken zu müssen. So kämpft die FDP bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) für den Erhalt der Vollversicherung oder bei den Lebens- und Krankenversicherung gegen weitere Obergrenzen bei der Provisionshöhe.

Wie Versicherer ihre Kunden mürbe machen, unterscheidet sich von Branche zu Branche. Auf den nächsten Seiten finden Sie einen Überblick.

Berufsunfähigkeit

Sie ist die Versicherungsart, bei der es die erbittertsten Streitigkeiten gibt: Jeder dritte Fall von Berufsunfähigkeit landet vor Gericht, weil die Versicherer gar nicht oder zu wenig zahlen. Kein Wunder, denn eine Berufsunfähigkeitsrente, die über viele Jahre gezahlt werden muss, kann den Versicherer hohe sechsstellige Beträge kosten.

Vor allem bei psychischen Erkrankungen weigern sich die Unternehmen daher häufig, den Anspruch auf die Rente anzuerkennen. In der Regel geben sie erst einmal ein Gutachten in Auftrag. Das kann dauern. Und: "Ein Gutachter , der sein Geld vom Versicherer erhält, ist nicht unbedingt neutral", erläutert die Hamburger Rechtsanwältin Isolde Bock, die regelmäßig Versicherte vertritt.

Entsprechend fallen die Expertisen in vielen Fällen gegen die Betroffenen aus. Ihnen bleibt dann nur, selbst ein Gutachten anfertigen zu lassen. Das ist jedoch teuer - und auch keine Garantie dafür, dass der Versicherer zahlt.

Fast zwangsläufig werden daher viele Fälle vor Gericht entschieden. "Dort gibt es dann zumindest ein neutrales Gutachten", sagt Anwältin Bock. Am Ende läuft es häufig auf einen Vergleich hinaus. So erklären sich Versicherer oft dazu bereit, die Berufsunfähigkeitsrente zumindest so lange zu zahlen, bis der Betroffene auf einen anderen Beruf umgeschult hat.

Unfall

Auch bei der Unfallversicherung geht es für die Assekuranzen um viel Geld. Anwälte und Verbraucherschützer berichten daher häufig davon, dass die Versicherer Ansprüche erst einmal systematisch ablehnen oder kürzen. Dabei stellen die Unternehmen oft schon in Frage, ob es sich im jeweiligen Fall tatsächlich um einen Unfall gehandelt hat - und ob dieser auch die Ursache für den Schaden war. Unfälle müssen von außen auf die Person wirken. Auf eine Vergiftung etwa trifft das nicht zu.

"Anschließend wird dann weiter auf Zeit gespielt", berichtet Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Da wird das x-te Gutachten angefordert - und irgendwann kommt ein niedriges Abfindungsangebot an den Kunden." Oft seien die Versicherten so zermürbt, dass sie die Abschlagszahlung annehmen.

Auch bei Unfallschäden beauftragen die Versicherer in der Regel eigene Gutachter. Diese stellen unter anderem den Grad der Invalidität des Unfallopfers fest. "Der Wert wird häufig viel zu niedrig angesetzt", moniert Versicherten-Anwältin Isolde Bock. Dies sei vor allem dann der Fall, wenn durch den Unfall Gliedmaßen verletzt wurden, bei denen es keine genauen Festlegungen zum Invaliditätsgrad gibt. Das ist etwa bei Hirnverletzungen der Fall.

Krankheit

Die Zeiten, in denen die privaten Krankenversicherer jede noch so hohe Rechnung eines Arztes unbesehen beglichen haben, sind längst vorbei. "Auch bei den privaten Kassen sitzen die Prüfer mittlerweile mit spitzer Feder über den Rechnungen", sagt Rechtsanwältin Isolde Bock. Immer öfter streitet die Juristin daher für ihre Mandanten vor Gericht um Zahlungen für Behandlungen und medizinische Leistungen.

Erscheinen den Kassen die abgerechneten Beträge der Ärzte zu hoch, streichen oder kürzen sie die entsprechenden Positionen. Oft geschehe das durchaus zurecht, meint Anwältin Bock. Viele Ärzte betrieben ihrer Erfahrung nach "gerne zu viel Diagnostik und Therapie, die sie dann natürlich auch abrechnen". Zahlt der Versicherer jedoch nicht, sind die Patienten die Leidtragenden. "Bei größeren Operationen kann es dabei schon einmal um mehrere tausend Euro gehen", berichtet Bock.

In solchen Fällen kommt es dann ebenfalls häufig zu einer Auseinandersetzung vor Gericht. Wird dort entschieden, dass die Abrechnung tatsächlich zu hoch war, liegt der Schwarze Peter beim Patienten. Er muss sich dann vom Arzt das Geld zurück holen. In einigen Fällen erstatten die Versicherer den Patienten dennoch das Geld, lassen sich die Ansprüche abtreten und treiben sie selbst beim Arzt ein.

Auto

Aus neu mach' alt - zumindest, was die Schadensregulierung angeht. Nach diesem Motto ziehen die Versicherer ihren Kunden bei Autounfällen oft stattliche Beträge ab - selbst wenn diese kein Verschulden trifft. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, kann den Schaden reparieren lassen.

Zahlen muss der Versicherer des Unfallverursachers. Werden dabei jedoch beispielsweise neue Reifen aufgezogen oder wird der Wagen in weiten Teilen neu lackiert, dann ziehen die Assekuranzen mitunter einen Differenzbetrag ab. Begründung: Da Reifen und Lack vorher gebraucht waren, jetzt aber neu sind, werde ein Abschlag fällig.

Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht man dahinter einen generellen Trend: "Die Kfz-Versicherer versuchen, bei Unfallschäden immer weniger zu übernehmen", sagt Verbraucherschützer Peter Grieble. So erstatten sie bei einem Totalschaden oft auch nicht den gesamten Schätzwert des Autos, sondern ziehen einen Teil der Mehrwertsteuer ab.

Bei kleineren Schäden von Unfallgegnern hingegen funktioniere die Schadensregulierung oft sehr schnell - zu schnell, nach Auffassung vieler Versicherter. Denn die Assekuranzen holen sich dieses Geld wieder rein, indem sie die eigenen Kunden bei der Schadensfreiheitsklasse zurückstufen.

Gebäude

Für Hausbesitzer ist das eine der großen Katastrophen: Im Winter bricht eine Leitung, der Keller oder gar eines der oberen Stockwerke steht unter Wasser. Solche Fälle sind in Deutschland mittlerweile keine Seltenheit mehr. Denn bei vielen Häusern, die aus den sechziger und siebziger Jahren stammen, werden die Leitungen langsam marode. "Leitungswasserschäden sind bei den Versicherungen deshalb derzeit ein Riesenthema", sagt Simone Weidner von der Stiftung Warentest - und mit ihnen die Schadensregulierung.

Oft verweigern die Unternehmen die Zahlung mit Verweis auf die Versicherungsbedingungen. Die haben es gerade bei Wasserschäden in sich. So sei ein wirklicher Bruch der Rohres zwar meist abgedeckt, meint Verbraucherschützer Peter Grieble. Nicht versichert ist aber häufig der Fall, dass sich das Rohrgestänge verschiebt oder sich eine Rohrverbindung löst. Tritt dann Wasser aus, sind die Versicherer oftmals nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Betroffenen bleiben auf ihren Schäden sitzen.

Ähnliches gilt, wenn ein Kunde seiner Informationspflicht nicht nachkommt. Steht ein Haus längere Zeit leer und tritt dann ein Wasserschaden ein, kann sich der Versicherer ebenfalls aus der Zahlungspflicht herausziehen. Denn längere Leerstände muss man dem Versicherer melden.

Hausrat

Das Schlimmste ist der psychologische Schaden. Wird in ein Haus oder eine Wohnung eingebrochen, haben die Besitzer oft über Wochen oder Monate daran zu knabbern. Umso schlimmer ist es, wenn sie sich dann noch mit der Versicherung über die Höhe und die Erstattung des Schadens streiten müssen. Auch das jedoch ist keine Seltenheit. Schäden aus einem Einbruchdiebstahl erstattet die Hausratversicherung.

In vielen Fällen jedoch wird um die Höhe des Schadens gestritten. Denn der Versicherte muss aufzählen, was alles gestohlen wurde. "Die Angaben werden jedoch vom Versicherer oft in Zweifel gezogen.", sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Längst nicht immer können die Betroffenen stichhaltig belegen, dass sie die gestohlene Uhr oder das Goldarmband tatsächlich besessen haben. Der Versicherer verweigert daher die Zahlung oder er erstattet nur einen geringen Teil des tatsächlichen Wertes.

Was viele Versicherte nicht wissen: Wer für mehrere Monate verreist und die Wohnung leerstehen lässt, muss das der Versicherung melden. "Es stellt eine Gefahrerhöhung dar", sagt Verbraucherschützerin Simone Weidner. Teilt man das dem Versicherer nicht mit und es wird während dieser Zeit eingebrochen, kann er die Zahlung verweigern.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: