Nach dem Fall Lehman: Verbraucherschützerin Dorothea Mohn fordert mehr Schutz für Anleger und eine stärkere Haftung der Banken.
Im Zuge der Finanzkrise gewinnen Verbraucherschützer in der Politik an Einfluss. Falsch beratene Privatanleger etwa werden bald mehr Zeit und Mittel haben, Profis etwaiges Fehlverhalten nachzuweisen. Nach der schlechten Erfahrung mit Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman Brothers fordert der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) mehr: Finanzberater sollen wie Ärzte sein, Kunden "müssen sich auf Diagnose und Medikamentierung verlassen können", sagt VZBV-Geldanlage-Expertin Dorothea Mohn im Interview. Anlegerschutz ist ein Schwerpunktthema auf der Anlegermesse in Stuttgart.
Der Fall Lehman Brothers: Tausende Kunden, auch in Deutschland, haben Zertifikate der Pleite-Bank gekauft - und viel Geld damit verloren. (© Foto: ddp)
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SZ: Frau Mohn, Verbraucherschützer wie Sie fordern seit langem, die Menschen bei der Geldanlage besser zu schützen. In der Bankenbranche hat man Sie dafür gerne belächelt. Aber auch bei Politikern fanden Sie teils wenig Gehör. Hat sich mit der Finanzkrise etwas geändert?
Dorothea Mohn: Eine Politik, die sich allein an den Bedürfnissen der Anbieterseite orientiert, ist gescheitert. So finden wir heute definitiv mehr Gehör bei der Politik als vor Ausbruch der Krise. Das ist auch das Verdienst der Verbraucher selbst, die in den vergangenen Monaten in ihren Wahlkreisen an Abgeordnete herangetreten sind, um diese mit ihren persönlichen Fällen zu konfrontieren. Zudem haben wir der Politik gegenüber verdeutlichen können, dass es in Deutschland ein systematisches Problem in der Bankberatung gibt. Der schnöde Verweis auf Einzelfälle, wie er in der Finanzbranche üblich war, zieht nicht mehr.
SZ: Wo genau sehen Sie ein systematisches Problem?
Mohn: Insbesondere bei Zertifikaten zeigt die wachsende Anzahl von Verbraucherbeschwerden, dass über diese Produktkategorie offenbar bei vielen Instituten nicht richtig aufgeklärt worden ist. Bei den uns bekannten Fällen wurde etwa den Kunden häufig nahegelegt, von gesicherten Einlagengeschäften, also Sparbriefen, Tages- oder Festgeld, in Zertifikate umzuschichten, ohne den Kunden gleichzeitig zu erklären, welche Risiken die Anlageformen in sich bergen.
SZ: Der Totalverlust, den Anleger mit Zertifikaten der amerikanischen Pleitebank Lehman Brothers erlitten, dient Kritikern als willkommener Präzedenzfall, kompliziertere Anlageprodukte unter Generalverdacht zu stellen. Hätte der Gesetzgeber den Verkauf solcher Papiere in Deutschland verhindern können?
Mohn: Ja, zumindest in dieser Breite. Ausgerechnet in den liberalen USA sind Zertifikate für den Vertrieb an Privatanleger ja nicht zugelassen, weil eben diese Papiere als zu riskant eingestuft wurden. So hätte man auch in Deutschland den aktiven Verkauf an Privatanleger verbieten können, ähnlich wie dies hierzulande für Hedgefonds gilt. Die Fonds dürfen nicht aktiv vermarktet oder an Private verkauft werden - es sei denn, die Kunden fragen explizit danach. Das wäre ein guter Ansatz auch für Zertifikate. Profis wäre der Zugang nicht versperrt, unbedarfte Rentner, denen die Lehman-Zertifikate offenbar zuhauf zum Verhängnis geworden sind, wären geschützt.
SZ: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Lehman-Fall generell für den Anlegerschutz in Deutschland?
Mohn: Vordringliches Ziel muss es sein, die Qualität in der Anlageberatung deutlich zu verbessern. Allen Beratern müsste klar sein, dass sie für falsche Empfehlung empfindlich haften. Wenn klar wäre, dass schlechte und falsche Beratung dem Verkäufer richtig weh tun kann, wäre vieles anders.
SZ: Wie wollen Sie das erreichen?
Mohn: Dazu benötigen wir präventiven Druck. Die konsequenteste und beste Lösung wäre eine Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher. Die Bank sollte nachweisen müssen, dass sie richtig beraten hat und nicht der Kunde das Gegenteil, wie es derzeit noch gilt. Darüber hinaus ist es wichtig, die unabhängige Honorarberatung auszuweiten, wie sie etwa in Großbritannien oder Skandinavien schon durchaus üblich ist. Eine direkte Vergütung der Beratungsleistung an sich, statt einer indirekten Vergütung über Provisionen bei Vertragsabschluss ist die Voraussetzung für eine wirklich neutrale und gute Beratung. Die Provisionen hängen nämlich fast immer am Verkauf bestimmter Produkte, damit ist ein Interessenkonflikt programmiert.
SZ: Haben Sie diesbezüglich schon etwas erreicht?
Mohn: Gut sieht es hinsichtlich der Verlängerung der Verjährungsfristen aus. Auch soll es in Kürze zumindest eine bessere Beweisbarkeit für Anleger geben, die falsch beraten wurden. Beides ist im Regierungsentwurf zur Reform des Schuldverschreibungsrechts enthalten.
SZ: Was konkret bedeutet das für die Privatanleger?
Mohn: Künftig werden Verbraucher deutlich mehr Zeit haben, um Beratungsfehler zu erkennen und rechtliche Schritte einzuleiten. Heute muss ein Beratungsfehler binnen drei Jahre nach Kauf des Produkts bemerkt und anzeigt werden. Das ist zu kurz. Künftig gilt eine Verjährung von zehn Jahren ab Kauf. Innerhalb dieser Zehnjahresfrist haben Verbraucher dann drei Jahre ab Kenntnis, dass die Beratung fehlerhaft war, Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus wird es eine gewisse Beweiserleichterung für die Anleger dadurch geben, dass Kunden künftig auf eine verpflichtende Dokumentation des Beratungsgesprächs zurückgreifen können.
Im zweiten Teil: Verbraucherschützerin Mohn fordert mehr ökonomische Bildung - und sagt, wie die Banken ihre Beratung ändern müssen.
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Christopher Lee zum 90.
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