Derzeit wird wieder über Qualm in Kneipen diskutiert. Konflikte gibt es aber auch bei Nachbarn und Vermietern.
Vom 19. November an können sich Bürger in Bayern für ein Volksbegehren eintragen, das sich den Nichtraucherschutz auf die Fahnen geschrieben hat. Den Initiatoren geht es um rauchfreie Gaststätten, Diskotheken oder Festzelte. Das Rauchen in der eigenen Wohnung ist zwar nicht Gegenstand der aktuellen Diskussion. Für Konflikte mit Nachbarn oder dem Vermieter sorgt der Qualm aber trotzdem.
In den kommenden Wochen können sich die Bürger in Bayern für ein Volksbegehren zum Nichtraucherschutz in Gaststätten eintragen. Die eigene Wohnung ist davon nicht berührt: Dort dürfen Mieter rauchen, ebenso auf dem Balkon oder auf der Terrasse. Wer es aber übertreibt, muss beim Auszug im Extremfall für die Reparaturen aufkommen. Fühlen sich Nachbarn von dem Rauch gestört, können diese unter Umständen die Miete mindern, wenn der Qualm auch bei geschlossenen Fenstern und Türen in die Wohnung dringt. (© Foto: ddp)
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Den meisten Ärger gibt es, wenn sich Nichtraucher am Rauch aus der Nachbarwohnung stören. Kommt gelegentlich Qualm über geöffnete Fenster oder Türen hinein, bleibt einem nichts anderes übrig, als diese zu schließen. Besser noch ist natürlich ein vernünftiges Gespräch - Konfliktberater raten geplagten Bewohnern zum Beispiel dazu, sich mit Rauchern auf "Nichtraucherzeiten" zu einigen.
Kaum Rauch-Einschränkungen möglich
Scheitert dies, gibt es so gut wie keine juristische Grundlage, die dem belästigten Nachbarn helfen könnte. Der Rauch von draußen sei zwar eine "ärgerliche Belästigung", aber hinzunehmen (Amtsgericht Wennigsen, Az. 9 C 156/01). "Ein tabakrauchfreies Wohnen im verdichteten Wohngebiet gibt die geltende Rechtsordnung nicht her", meinte das Amtsgericht Bonn (Az. 6 C 510/98). Der Vermieter kann dem Mieter auch keine bestimmten Lüftungszeiten vorschreiben (Landgericht Berlin, Az. 63 S 470/08).
Ob ein Nachbar in jedem Fall grenzenlos qualmen darf, bleibt unter den Rechtsexperten aber umstritten. Schließlich gilt in einem Wohnhaus auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die vorwiegend erstinstanzliche Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Grundsätzlich aber gilt, dass das Rauchen eines Nachbarn auf dem Balkon oder am Fenster - wenn überhaupt - nur im Extremfall eingeschränkt werden kann. In der Beurteilung tun sich die Gerichte naturgemäß schwer, zwischen einer "normalen" und einer extremen Beeinträchtigung zu unterscheiden, wie sie zum Beispiel ein Kettenraucher verursachen kann.
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In regelmäßigen Abständen bekommen die, die sonst nichts zu diskutieren haben, als Verfechter dieser Gängel - bzw. Teile u. Herrschepolitik einer ganz bestimmten Lobby ihr Thema. Dann wird fleißig im Wikipedia nachgeschaut, die Horrormeldungen gelesen und als eigene Erkenntnisse ins Netz gestelt. Unerträglicher geht es fast nicht mehr. Spießermentalität pur.
Im Artikel wurde das Rauchverbot seitens des Eigentümers nur fürs Treppenhaus bejaht. Nicht für die Wohnung.
"Vermieter vorgeschrieben wird, wie er sein Eigentum zu nutzen hat (d.h. rauchende Mieter muß er selbstverständlich hinnehmen."
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Sobald aber im Mietvertrag ein Rauchverbot steht, oder der Vermieter nur an Nichtraucher vermietet, ist das ganz anders, als beschrieben.
Wer ist "er" in Ihrem Satz. Meinen Sie mich? Zitiert haben Suie mich jedenfalls. Vielleicht haben Sie bei meinem Beitrag nicht begriffen, daß ich zu einem Artikel oben kommentierte, in dem es primär nicht um das Rauchverbot in Lokalen ging, sondern um die Probleme, die sich durchs Rauchen beim Wohn-Miteinander und auch speziell im Verhältnis von Vermietern und Mietern ergeben. Und die bizarre Rechtsprechung dazu. Nutzte Ihnen meine Nachhilfe?
Stammt aus einem anderen Forum, Original ist aus dem Stern (Zum Nachlesen, bei Google: "Terror der Tugend Stern"):
Zitat aus dem Artikel: [...] Da sind die Vorkämpfer des Heils in der Initiative "Pro Rauchfrei" weniger zimperlich. Sie bieten Kundschaftern ein Formular an "Gaststätte, Firma, Verein, Behörde oder Organisation" mit Adresse und "Tatzeitpunkt" , um bei verbotswidrigem Rauchen "den Dialog mit den zuständigen Behörden" zu suchen. Denn: "Gesetze sind kein Wunschkonzert." Also kann das Volksorchester zu ihrer werkgetreuen Aufführung gar nicht groß genug sein. Wer menschenwürdige Rückzugsräume für Raucher verlangt, der bekommt auf sein "jämmerliches Gesabber" Sätze wie diese zu hören: "Sie sind wohl auch einer dieser Täter, die man getrost auch als Volksverhetzer bezeichnen kann?" Oder: "Gerne komme ich, sollten Sie Raucher sein, zu Ihrer frühzeitigen Beerdigung." Oder: "Das Recht auf die Inhalation von Brandgasen mit dem Anspruch auf Menschenwürde zu verfechten zeigt einmal mehr, wie toxisch der Rauch auf den Denkapparat wirkt." Oder: "Raucher dürfen sich nicht auf Freiheit und Rechte oder gar Würde berufen. Diese stehen nur den Nichtrauchern zu." Wer solche Töne anschlägt, im stolzen Bewusstsein, die Welt zu retten, der ist mitunter auch bereit, Hand anzulegen ans Böse. [...]
Wie gut dass nur eine verblendete Minderheit (zu der auch einige Schreiber hier gehören) sich der Hetze gegen Raucher verschrieben hat. Die Mehrheit der Bevölkerung bleibt - auch wenn diese Grüppchen durch übereifrige Wortmeldungen in jedem Forum in dem es nur im Entferntesten ums Rauchen geht, den Eindruck erwecken wollen, sie sprächen für die Masse - abgeklärt genug, sich nicht von diesen Subjekten instrumentaliseren und aufhetzen zu lassen.
Schliesslich hat jeder einen Bruder, Vater, Partner(in), Freund(in), den er/sie - obwohl dieser Raucher ist - nur ungern als minderwertigen Charakter, asoziales Subjekt, oder gar als Mörder bezeichnen lässt.
Insofern bleiben o.g. Hetz-Grüppchen (in den USA übrigens als health nazis bezeichnet) genau das, als was sie die Raucher - immerhin ein Drittel der Bevölkerung - gerne stigmatisieren möchten: eine bemitleidenswerte Minderheit!
Und für die unvoreingenommenen Leser: es gibt Nichtraucherschutz in Deutschland! Und mit den paar Lokalen in denen noch geraucht werden kann können alle normal denkenden, nichtfanatischen Menschen leben - auch ganz ohne Hetze, Hatz und Volksbegehren.
Eben gemäß dem bayer. "Leben und leben la
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