Urteil zur Bonitäts-Berechnung:Schufa darf Schuldenformel geheim halten

Geheimniskrämerei erlaubt: Die Auskunftei Schufa muss Verbrauchern nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht offenlegen, wie sie deren Kreditwürdigkeit berechnet.

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa muss Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Das Gericht teilte mit, dass die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen sei. Verbraucher- und Datenschützer hatten auf ein anderes Urteil gehofft.

Geklagt hatte eine Frau, die wegen einer Verwechslung zunächst keinen Kredit für einen Autokauf bekommen hatte - und für verschiedene Käufe unterschiedlich hohe Bonitätsquoten bekam. Die Klägerin hatte daraufhin versucht, die Schufa zu der Auskunft zu zwingen, wie sie auf ihre Bewertung gekommen war.

Die Schufa besitzt Daten über die Mehrheit der Deutschen. Aus diesen Daten leitet sie die Bewertung der Kreditwürdigkeit ab - den "Score". Das Unternehmen hatte die genaue Formel für ihre Berechnung zum Geschäftsgeheimnis erklärt. Die vom Gesetz geforderte Auskunft habe die Klägerin erhalten, sagte der Anwalt der Schufa: "Mehr ist nicht."

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