Ein neues Urteil aus Karlsruhe lässt Mieter aufatmen: Sie müssen keine höhere Miete bezahlen, wenn die Schönheitsreparaturklausel in ihrem Vertrag ungültig ist.

Vermieter dürfen keinen Zuschlag zur Miete als Ausgleich für unwirksame Renovierungsklauseln verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an diesem Mittwoch entschieden und damit die Position der Mieter gestärkt.

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Hintergrund ist die BGH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre, nach der zahlreiche Renovierungsklauseln in Mietverträgen unwirksam sind - etwa wegen "starrer", vom tatsächlichen Zustand der Wohnung unabhängiger Fristen.

Damit wurde die Klage eines Vermieters aus Düsseldorf rechtskräftig abgewiesen, der einen Zuschlag von 70 Cent pro Quadratmeter und Monat haben wollte. Er begründete die Erhöhung damit, dass die Renovierungsklausel im Mietvertrag wegen starrer Fristen unwirksam war. Der Mietsenat des BGH entschied jedoch, dass er keinen finanziellen Ausgleich für die ungültige Klausel fordern kann.

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(AP/dpa/plin/buma)