Urteil:Satellitenschüssel für Ausländer

Ausländische Mieter dürfen "Schüssel" montieren.

Ausländische Mitbürger dürfen trotz eines vorhandenen Kabelanschlusses unter bestimmten Umständen auch eine Satellitenschüssel an der Außenfassade eines Mietshauses anbringen.

Unter Hinweis auf die grundgesetzliche geschützte Informationsfreiheit wies das Landgericht Coburg die Berufung eines Hausbesitzers gegen ein Urteil des Amtsgerichts Kronach zurück.

Ein polnisches Ehepaar konnte über das Breitbandnetz lediglich einen Fernsehsender in der Muttersprache empfangen. Die Mieter montierten eine Parabolantenne, mit der sie fünf Programme aus ihrer Heimat empfangen konnten. Der Vermieter hatte auf Entfernung der Schüssel geklagt, die seiner Meinung nach das Erscheinungsbild seines Anwesens beeinträchtigt.

Die Richter entschieden, die Informationsfreiheit des Mieters sei höher zu bewerten als das Eigentumsrecht des Vermieters.

Das Informationsinteresse beinhalte das Recht, sich in seiner Muttersprache aus verschiedenen unabhängigen Quellen zu informieren.

Aktenzeichen: Landgericht Coburg 33 S 90/01

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: