Urteil: Rechte der Bausparer:Und dann noch ein Prozent extra, bitte

Bausparverträge ohne Abschlussgebühr? Viele Bankkunden hofften darauf - doch nun entscheidet der Bundesgerichtshof anders.

Wolfgang Janisch

Bausparkassen dürfen auch in Zukunft eine Abschlussgebühr von ihren Neukunden fordern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine bundesweit übliche Klausel der Bausparkasse Schwäbisch Hall für rechtens erklärt, nach der beim Abschluss eines Vertrags eine Gebühr in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme fällig wird. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte geklagt, weil dadurch die Kunden unangemessen benachteiligt würden.

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Die Abschlussgebühr bei Bausparverträgen wird als Entgelt für den Vertrieb gewertet.

(Foto: dpa/dpaweb)

Der BGH-Bankensenat wertete die Gebühr als Entgelt für den Vertrieb. Die Bausparkasse finanziere dadurch die Kosten ihrer Außendienstmitarbeiter, also die Werbung neuer Kunden. Unzulässig wäre eine solche Klausel nur, wenn die Bausparkassen damit "missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Sparer durchzusetzen versuchten", erläuterte der Senatsvorsitzende Ulrich Wiechers. Das ist dem Gericht zufolge bei den Vertragsgebühren aber nicht der Fall.

"Die mit der Abschlussgebühr finanzierte Werbung neuer Kunden dient nicht nur dem Interesse der Bausparkassen, Gewinne zu erzielen" - sie liege auch im Interesse der Bausparer, befand der BGH. Denn die Zuteilung der Bausparsumme an die Sparer setze voraus, dass dem Bausparkollektiv durch die Einlagen neuer Kunden weitere Mittel zugeführt würden. Den Vertrieb über die Zinsgestaltung zu finanzieren, würde dagegen diejenigen einseitig bevorzugen, die vorzeitig aus dem Vertrag ausstiegen - weil ihr Anteil damit ungleich geringer ausfiele als bei langjährigen Kunden, erläuterte Wiechers. (Az.: XI ZR 3/10)

Die Abschlussgebühr - deren Höhe laut Verbraucherzentrale zwischen einem und 1,6 Prozent schwankt - hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Bausparkassen. Zwischen 1998 und 2007 nahmen nach Angaben des BGH sämtliche Bausparkassen insgesamt 8,8 Milliarden Euro an Abschlussgebühren ein, also knapp 900 Millionen pro Jahr. Der Jahresgewinn aller Kassen liegt nach Angaben von Reiner Hall, Anwalt der Bausparkasse, lediglich bei 500 Millionen Euro. Eine Gebühren-Rückforderung hätte manche Bausparkasse wohl nicht überlebt, sagte Hall.

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