Seit Januar können Arbeitnehmer nur noch in Ausnahmefällen den Weg zum Arbeitsplatz von der Steuer absetzen. Doch das sei nicht rechtens, sagt jetzt das niedersächsische Finanzgericht.
Die zum 1. Januar in Kraft getretene Kürzung der Pendlerpauschale ist nach Ansicht des niedersächsischen Finanzgerichts verfassungswidrig.
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Wie das Gericht in einem am Montag in Hannover veröffentlichten Urteil entschied, verstößt die im vergangenen Jahr beschlossene Kürzung gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Deshalb legten die niedersächsischen Richter den Fall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. (Az 8 K 549/06) Laut Finanzgericht verstößt die Neuregelung sowohl gegen das subjektive wie das objektive Nettoprinzip.
Weil notwendige Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit je 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten berücksichtigt würden, komme es zu Fällen, in denen das Einkommen unter das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum sinke.
Zudem handele es sich auch um einen objektiven Verstoß, weil der Gesetzgeber Kosten des Steuerpflichtigen nicht mehr zum Abzug zulasse, die ihm entstehen, um überhaupt erst ein Arbeitseinkommen zu erzielen.
Die vom Gesetzgeber als Begründung für den Einschnitt angeführte notwendige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wischt das Gericht vom Tisch: Das sei "kein sachlich ausreichender Grund für die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips", erklärten die Richter. Geklagt hatte ein Ehepaar, dessen Arbeitsplätze 41 und 54 Kilometer entfernt liegen vom Wohnort.
(AFP)
Das hat sich ja abgezeichnet. "Ich habe nachhaltige Zweifel, ob das rechtlich in Ordnung ist", sagte bereits der Präsident des Finanzgerichtstags, Jürgen Brandt, dem Handelsblatt. Die Kürzung der Pendlerpauschale erfolgte nach dem Urteil des Bundesverfahssungsgerichts, dass die Beschränkung der doppelten Haushaltsführung auf 1 Jahr wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz für verfassungswiedrig erklärte. Die Begründung könnten die Bundesverfassungsrichter für das Verfahren über die Kürzung der Pendlerpauschale einfach übernehmen. Warum unsere Politiker diese absehbare Klatsche nicht gesehen haben bleibt deren Geheimnis.
Das Argument der Zersiedlung ist übrigens auch Unsinn. Die Betrieb fliehen im Moment aus den Städten (hohe Gewerbesteuer, hohe Grundsteuer) in ländliche Gebiete (niedrige Gewerbesteuer, niedrige Grundsteuer). Durch die geplante Unternehmenssteuereform wird die Bedeutung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer gegenüber der Körperschaftsteuer noch deutlich zunehmen. Mithin sorgt die Politik gerade dafür, dass die Unternehmen aus den Städten rausziehen aufs platte Land. Die Unternehmen wollen sich halt nicht an den Kosten des subventionierten öffentlichen Nahverkehrs beteiligen.
die Pendlerpauschale sollte erhalten bleiben ab dem 1. km.
allerdings könnte man in (bspw.) 20 km Schritten die Höhe der Werbungspauschale bei größerer Entfernung herabsetzen. damit wären größere Distanzen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unattraktiv - und würden der Zersiedlung entgegenwirken.
Auch wenn ich mich über die Pendlerpauschale freue, weil ich nicht schlecht davon profitiere: An sich ist sie systemwidrig im deutschen Steuerrecht. Kosten, die letztlich davon abhängig sind, wo ich meinen Wohnort wähle, sind im Ergebnis privat veranlasst und gehen den Fiskus eigentlich nix an. Daher hat DerChrissi schon recht, auch wenns Unangenehm ist.
Endlich haben die Richter mal wieder ein Urteil für die Arbeitnehmerschaft gefällt. Schade dass nur noch für den "kleinen Mann" gesprochen wird, wenn auch die eigene Zunft vom Urteil profitiert.
Paging