Seit Januar können Arbeitnehmer nur noch in Ausnahmefällen den Weg zum Arbeitsplatz von der Steuer absetzen. Doch das sei nicht rechtens, sagt jetzt das niedersächsische Finanzgericht.

Die zum 1. Januar in Kraft getretene Kürzung der Pendlerpauschale ist nach Ansicht des niedersächsischen Finanzgerichts verfassungswidrig.

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Wie das Gericht in einem am Montag in Hannover veröffentlichten Urteil entschied, verstößt die im vergangenen Jahr beschlossene Kürzung gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Deshalb legten die niedersächsischen Richter den Fall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. (Az 8 K 549/06) Laut Finanzgericht verstößt die Neuregelung sowohl gegen das subjektive wie das objektive Nettoprinzip.

Weil notwendige Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit je 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten berücksichtigt würden, komme es zu Fällen, in denen das Einkommen unter das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum sinke.

Zudem handele es sich auch um einen objektiven Verstoß, weil der Gesetzgeber Kosten des Steuerpflichtigen nicht mehr zum Abzug zulasse, die ihm entstehen, um überhaupt erst ein Arbeitseinkommen zu erzielen.

Die vom Gesetzgeber als Begründung für den Einschnitt angeführte notwendige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wischt das Gericht vom Tisch: Das sei "kein sachlich ausreichender Grund für die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips", erklärten die Richter. Geklagt hatte ein Ehepaar, dessen Arbeitsplätze 41 und 54 Kilometer entfernt liegen vom Wohnort.

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(AFP)