Urteil:Kinderwagen darf im Treppenhaus parken

Auch wenn es die Hausordnung verbietet, dürfen Eltern die Karre im Hausflur abstellen.

Ab der zweiten Etage haben die Richter ein Nachsehen mit Familien und Kinderwagen. Die Eltern dürfen die Wagen im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abstellen, auch wenn die Hausordnung oder Mietervertrag es verbietet.

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Der Hausmeister darf nicht mehr motzen, denn: Parken erlaubt.

(Foto: Foto: Photodisc)

Eine Ausnahme machen die Richter aber: Ist der Hausflur eng geschnitten und stört der geparkte Wagen den Durchgangsverkehr, haben die Eltern keine Chance. Sie dürfen den Kinderwagen nur vorübergehend parken.

Aktenzeichen: Amtsgericht Frankfurt 33 C361/97-27

Im engen Flur nur vorübergehende Halteerlaubnis

Im engen Hausflur dürfen Kinderwagen nur vorübergehend im Hausflur abgestellt werden. Nachts müssten Kinderwagen in einem dafür vorgesehenen Abstellraum untergebracht werden.

Wohnungseigentümer aus Essen wollten wegen der Enge im Flur das Abstellen von Kinderwagen ganz verbieten. In der Eigentümerversammlung waren sie damit allerdings gescheitert und hatten deswegen vergeblich geklagt.

Ein vorübergehendes Abstellen sei selbstverständlich und sozialüblich. In dem speziellen Fall gebe es zudem keine andere Abstellmöglichkeit im Erdgeschoss. Der Abstellraum im Keller sei nicht mit dem Fahrstuhl zu erreichen. "Für Eltern von Kleinkindern ist es unzumutbar, wenn nicht gar unmöglich, den Kinderwagen nach jedem Ausgang mit in die Wohnung zu nehmen", heißt es in der Begründung des Gerichts.

Die Hausordnung sei zudem mit der zeitlichen Einschränkung hinreichend bestimmt. Nachts oder bei längerem Nichtgebrauch müssten die Wagen ohnehin in den Abstellraum.

Die Eigentümer hatten geklagt, weil die im Hausflur abgestellten Kinderwagen nur noch 45 Zentimeter Platz zum Laufen ließen. Die Bewegungsfreiheit sei jedoch ausreichend Rechnung getragen, da die Wagen nicht andauernd dort abgestellt werden dürften, befanden die Richter.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm 15 W 444/00.

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