Ein Kommentar von Heribert Prantl

Ein frivoles Gericht gewährt einem Steuerhinterzieher Schadenersatz. Zum Glück ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, denn es ist eine Belohnung für den Straftäter.

Bei Gaunerstücken ist es üblich, dass einer aufpasst, ob jemand kommt und die Gaunerei stört. Der Einbrecher stellt also einen Gehilfen auf, der Schmiere steht und warnt, wenn Entdeckung droht. Passt dieser Gehilfe nicht gut genug auf, dann passiert das, was eigentlich nach dem Tatplan nicht passieren sollte: Die Straftat läuft nicht wie geschmiert, sondern endet mit Festnahme und Strafe. Das ist ärgerlich für den Täter - zumal dann, wenn sein Schmiermaxe aus irgendwelchen Gründen nicht gefasst und nicht bestraft wird.

Liechtenstein, Urteil, dpa

Steuerparadies Liechtenstein: Erst Steuern in Millionenhöhe hinterziehen - und dann auch noch Millionen als Schadenersatz kassieren. Ein Urteil macht's möglich. (© Foto: dpa)

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Bisher hatte aber noch kein Täter die Chuzpe, seinen Gehilfen vor Gericht zu verklagen und von dem Gehilfen Schadenersatz dafür zu verlangen, dass man ihn, den Täter, gefasst und bestraft hat. Genau das aber ist soeben passiert. Ein Gericht in Liechtenstein hat dem Täter sogar recht gegeben. Das ist Chuzpe - vom Täter und vom Richter.

Es handelte sich bei dem Kläger dieses Falles freilich nicht um einen Einbrecher, sondern um einen Steuerhinterzieher. Der hatte sein Geld bei einem Bankinstitut in Liechtenstein angelegt. Als der deutsche Staat mittels einer angekauften CD im Jahr 2008 an die Daten des Steuerhinterziehers kam, wurde dieser zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt. Der Steuerhinterzieher machte nun vor dem Gericht in Liechtenstein geltend, dass sein Gehilfe, also die Bank, ihn rechtzeitig hätte warnen müssen, und zwar so, dass er noch eine strafbefreiende Selbstanzeige bei seinem deutschen Finanzamt hätte machen können. Das Gericht sah das frivolerweise auch so - und verurteilte die Bank, dem Steuerhinterzieher Schadenersatz in Höhe von 7,3 Millionen Euro zu zahlen.

Glücklicherweise ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es ist eine Belohnung für den Straftäter. Es tut so, als sei Steuerhinterziehung ein normales Geschäft. Es tut so, als handele es sich bei der unsauberen Geschäftsbeziehung um eine saubere Angelegenheit. Der Richter stützt den gewährten Schadenersatz darauf, dass der Gehilfe ein illegales Geschäft nicht perfekt genug inszeniert habe. Der Richter macht dem Gehilfen zum Vorwurf, dass er nicht hinterzieherisch genug gehandelt habe - und begünstigt den Steuerhinterzieher. Der Richter verkennt die Schuld der Bank: Sie trägt nicht eine Mitschuld an einem "Schaden" des Hinterziehers, sondern an seiner Straftat. Im Übrigen weiß der Richter anscheinend nicht, warum es in Deutschland die strafbefreiende Selbstanzeige gibt: Sie ist eine Rechtswohltat, die der Staat für die sehr späte Reue des Steuerhinterziehers gewährt. Dieser zeigt aber hier von Reue keine Spur, sondern anhaltende Uneinsichtigkeit.

Der anzuprangernde Fall ist ein Exempel dafür, was nicht mehr passieren darf: Dass sich Behörden und Gerichte die Nase zuhalten, wenn es um Geld geht. Hinterzogenes Geld riecht - und weder die Schweiz noch Liechtenstein sollten sagen, dass sie das nicht interessiert.

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(SZ vom 09.02.2010/mel)