Urteil:Geld zurück

Weil sich der Vermieter nicht an die Mietpreisbremse gehalten hatte, muss er dem Mieter nun Geld zurückerstatten. Das geht aus einem aktuellen Urteil aus Berlin hervor. Es zeigt: Mieter können mit Erfolg die Einhaltung der Mietpreisbremse einklagen.

In Berlin hat ein weiteres Gericht im Rechtsstreit über die gesetzliche Mietpreisbremse zugunsten des Mieters entschieden. Das Amtsgericht Neukölln verurteilte bereits am 8. September eine Vermieterin, ihrem Mieter für einen Zeitraum von fünf Monaten 1105 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Künftig darf sie nur eine geringere Miete verlangen. Wie die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte vor Kurzem mitteilte, wurde der Fall erst mit Verspätung bekannt (Az. 11 C 414/15).

Bei der Klage ging es um eine 76 Quadratmeter große Wohnung in Berlin-Neukölln. Der neue Mieter sollte laut Mietvertrag vom Juli 2015 dafür 9,40 Euro Kaltmiete monatlich pro Quadratmeter zahlen; die Vormieterin hatte 5,49 Euro gezahlt. Das Gericht legte 6,60 Euro als Höchstmiete fest - zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. So sieht es die entsprechende Verordnung des Landes Berlin vor, die auf Grundlage des Bundesgesetzes zur Mietpreisbremse erlassen wurde.

Als vermeintlich erstes Berliner Urteil zur Mietpreisbremse war Ende September ein Spruch des Amtsgericht Lichtenberg bekannt geworden. Dieser sah ebenfalls eine Rückzahlung vor. Das Neuköllner Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Lichtenberger Urteil wurde keine Berufung zugelassen.

Laut Mietpreisbremse darf in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten seit 1. Juni 2015 die neue Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Aber es gibt Ausnahmen: Vermieter dürfen in jedem Fall die Miete verlangen, die sie vom Vormieter bekommen hatten. Die Mietpreisbremse gilt außerdem nicht für Neubauten.

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