Urteil:Gebühr für Bausparverträge rechtens

Darf eine Bausparkasse eine Gebühr für den Abschluss eines Vertrags verlangen? Ja, sagt das Landgericht Heilbronn.

Bausparkassen dürfen bei Abschluss eines Vertrags weiter eine Gebühr von ihren Kunden verlangen. Das Landgericht Heilbronn wies in einem Musterverfahren eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall ab. Laut Urteil ist eine sogenannte Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme zulässig.

Bausparen, Haus, dpa

Bausparkassen dürfen von ihren Kunden bei Vertragsabschluss eine Gebühr verlangen.

(Foto: Foto: dpa)

Dem Bausparer werde bei Vertragsschluss die Abschlussgebühr klar verdeutlicht, begründete das Gericht die Entscheidung.

Außerdem stehe der Gebühr eine Gegenleistung der Bausparkasse gegenüber: Das Bausparen funktioniere nur, wenn fortlaufend neue Verträge abgeschlossen würden. Damit liege auch die Abschlussgebühr, die von den Bausparkassen überwiegend für die Bezahlung von Provisionen für Neuabschlüsse verwendet werde, im Interesse jedes neuen Bausparers.

Dem Gericht zufolge handelt es sich um eines von bundesweit drei Musterverfahren. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte das Verfahren gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall angestrengt und die Gebühr als "intransparent" bezeichnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Martin Ziegler, Anwalt der Kläger, kündigte an, vor das Oberlandesgericht Stuttgart und schließlich den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen.

Aktenzeichen: 6 O 341/07 Bm

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