Bedingung: Schon vor der Ehe besitzen beide ein Eigenheim.
Normalerweise ist es nicht möglich, dass ein Ehepaar für eine gemeinsam bewohnte Immobilie die doppelte Eigenheimzulage vom Staat erhält. Der Staat macht aber Ausnahmen, wie die Landesbausparkasse LBS unter Berufung auf das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mitteilt:
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Chancen auf zwei Zulagen gibt es zum Beispiel dann, wenn jeder Partner schon vor der Heirat für ein eigenes Objekt die staatliche Wohneigentumsförderung kassierte.
Im konkreten Fall besaßen die späteren Eheleute in einem Mehrparteienhaus jeweils eine selbstgenutzte Bleibe. Nach der Hochzeit nutzten sie die Immobilie des Mannes als gemeinsame Wohnung. Das Nachbarquartier der Frau wurde zur Gästeunterkunft. Das Paar beantragte die Fortsetzung der Förderungen, stieß jedoch auf Widerstand. Nach Ansicht der Finanzbeamten war eine Doppelzulage nach der Hochzeit nicht mehr drin.
Das Finanzgericht gab jedoch den Eheleuten Recht. Beide Wohnungen seien weiterhin förderungsfähig, weil es vor allem auf den Zeitpunkt des Wohnungskaufs ankomme. Beide Partner hätten ihr Objekt noch zu "Single"-Zeiten erworben.
Aktenzeichen: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 1 K 1553/99
Quelle: AP
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