Urteil des Bundesgerichtshofs:So bekommen Bankkunden jetzt ihr Geld zurück

Es ist ein Urteil, das die Rechte der Verbraucher stärkt: Der Bundesgerichtshof hat Bearbeitungsgebühren von Banken bei bestimmten Krediten gekippt. Wer betroffen ist und wie Kunden an ihr Geld kommen - ein Überblick.

Von Harald Freiberger, Frankfurt

Es ist eines der erfreulichsten Urteile für Bankkunden seit langem. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte die Bearbeitungsentgelte, die Banken bei Ratenkrediten zusätzlich zum Zinssatz verlangten. Wie Betroffene jetzt vorgehen können - die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer kann das Entgelt zurückfordern?

Der BGH entschied zwei Fälle, beide betrafen Verbraucherkredite, die auch Ratenkredite genannt werden. Dabei leiht die Bank den Kunden Geld für eine Konsumfinanzierung, zum Beispiel Auto oder Möbel. Nach Auffassung von Anwälten und Verbraucherschützern können nun alle Bankkunden, die in ihrem Verbraucherkredit-Vertrag eine entsprechende Klausel stehen haben, die Gebühr zurückfordern. Das gilt zum Beispiel auch für Finanzierungen von Autobanken, bei denen die Klauseln ebenfalls üblich waren.

Gilt das Urteil für Immobilienkredite?

Die Frage hat weitreichende Bedeutung, da das Volumen von Immobilienfinanzierungen in Deutschland viel höher ist als jenes von Ratenkrediten. Fest steht, dass auch Immobilienfinanzierer Bearbeitungsgebühren über den Zinssatz hinaus verlangten, wenn auch offenbar nicht im selben Ausmaß wie Konsumfinanzierer. Die Frage, ob sich das Urteil auf Immobilienkredite übertragen lässt, ist noch nicht geklärt. Der BGH hat sich bisher nicht dazu geäußert. Dazu muss man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, mit der in frühestens etwa drei Wochen zu rechnen ist. Es spricht einiges dafür, dass beide Kreditarten rechtlich ähnlich zu behandeln sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch fänden für einfache Verbraucherdarlehen und für Immobilienkredite im Grunde dieselben Regeln Anwendung, sagt Frank-Christian Pauli vom Bundesverband Verbraucherzentralen. Trotzdem ist er vorsichtig, was die Übertragbarkeit des Urteils auf Immobilienkredite betrifft. Es komme darauf an, wie der Richter das Urteil begründe. Wenn er es nicht näher spezifiziere, müsste es auch auf Immobilienkredite zutreffen. Es könne auch sein, dass er Einschränkungen mache und darauf verweise, welche weiteren Gesichtspunkte bei Immobilienkrediten zu berücksichtigen seien. "Am einfachsten wäre es, wenn das BGH in das Urteil hineinschreiben würde, ob es auch für Immobilienkredite gilt", sagt Pauli.

Wie teuer wird es für die Banken?

Die Schätzungen gehen von etlichen Millionen Euro bis hin zu mehr als einer Milliarde Euro. Für Verbraucherschützer Pauli steht nur fest, dass es "für die Banken extrem teuer wird". Bei den Verbraucherzentralen meldeten sich 2013 nach einem Aufruf rund 1300 Kreditnehmer, knapp 1000 von ihnen hatten die Klausel im Vertrag stehen. Das Entgelt reichte von 100 bis 1500 Euro, im Durchschnitt lag es bei 383 Euro. Nur jeden 20. Fall haben die Banken bisher entschädigt, die meisten Kunden wurden hingehalten mit dem Verweis, es gebe kein höchstrichterliches Urteil. Die höchste Schätzung - mehr als eine Milliarde Euro - geht davon aus, dass die Klausel in jedem Vertrag steht und auch jeder Verbraucher sein Geld zurückholt. Sollte das Urteil auf Immobilienkredite übertragbar sein, wird es für Banken noch viel teurer. Die Kreditsummen und damit das Entgelt sind meist weit höher als bei Konsumfinanzierungen.

Wann ist Stichtag?

Auch das ist noch nicht ganz geklärt. Sicher ist, dass eine dreijährige Verjährungsfrist gilt: Bei Verträgen, die ab 1. Januar 2011 geschlossen wurden, kann das Entgelt damit bis Ende 2014 zurückgefordert werden. Es kann aber sein, dass der BGH eine zehnjährige Verjährung zulässt; auch dazu will er sich noch gesondert äußern.

Wie fordert der Kunde sein Entgelt ein?

Die Verbraucherzentralen haben dazu einen Musterbrief bereitgestellt, etwa unter www.vz-bayern.de/beratungsentgelte. Marc Gericke von der Siegburger Kanzlei Göddecke rät Kreditnehmern, erst im Vertrag nachzuschauen, ob sich ein entsprechendes Entgelt darin findet. Es reiche dann der Satz an die Bank: "Auf Basis der BGH-Urteile vom 13.5.2014 (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) bitte ich Sie, mir das berechnete Kredit-Bearbeitungsentgelt von XY binnen zwei Wochen auf mein Konto zu überweisen." Der Anwalt sagt: "Einen Anwalt braucht man dafür jetzt nicht mehr - allenfalls, wenn die Bank sich weigern sollte."

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