Eigentlich ging es nur um Rauchmelder. Die Vermieterin besichtigte das Haus ihres Mieters, um anzuschauen, ob die Rauchmelder ordentlich installiert sind. Dann wollte sie allerdings auch ein Zimmer betreten, in dem gar keine Rauchmelder waren. Das wollte der Mieter wiederum nicht und forderte die Vermieterin auf, die Wohnung zu verlassen.
Was dann passierte, beschreibt der Bundesgerichtshof in einer Mitteilung so:
Der Aufforderung des Beklagten (des Mieters), das Haus zu verlassen, kam die Klägerin (die Vermieterin) nicht nach. Daraufhin umfasste der Beklagte die Klägerin mit den Armen und trug sie aus dem Haus.
Nach dem Vorfall kündigte die Vermieterin dem Mann und erhob eine Räumungsklage. Doch der Mieter wehrte sich vor Gericht - und bekam nun vor dem Bundesgerichtshof Recht. Die Kündigung ist unwirksam.
Die Parteien hätten verabredet, dass die Vermieterin lediglich die Räume mit den angebrachten Rauchmeldern in Augenschein nehmen sollte, heißt es vom Gericht. Zu einer weiteren eigenmächtigen Besichtigung war sie laut Urteil nicht berechtigt. Sie habe aber versucht, dies gegen den Willen des Mieters durchzusetzen. Weil sie zudem der Aufforderung nicht nachkam, das Haus zu verlassen, hat sie das Hausrecht des Beklagten verletzt, so die Richter. Sie trage somit zumindest eine Mitschuld an der Eskalation.