Urteil Auch für Eigenheime muss gezahlt werden
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Die Erhebung von Grundsteuer für selbst genutzten Wohnraum ist rechtens.
Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden. Das Gericht wies damit die Berufung eines Ehepaares aus Krefeld ab.
Das Paar war gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Krefeld in Höhe von knapp 500 Euro im Jahr vor Gericht gezogen und bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf unterlegen (Az.: 14 A 661/06).
Die Kläger hatten geltend gemacht, die Erhebung von Grundsteuer für selbst genutzte Eigenheime sei verfassungswidrig. Sie verstoße deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Eigenheimnutzer würden genauso zur Kasse gebeten wie Hausbesitzer, die mit der Vermietung ihres Besitzes Geld verdienten.
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Das Oberverwaltungsgericht sah dagegen keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Grundsteuer beschäftigt seit Jahren immer wieder deutsche Gerichte. Im Juni 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der Steuer, die sich auf den Wert eines Grundstückes bezieht, ohne Begründung nicht zugelassen. Die Kläger kündigten in Münster an, erneut nach Karlsruhe ziehen zu wollen.