Umzugshelfer:Wie sie am besten versichert sind

Wenn Freunde mit anpacken, geht die Sache schneller voran. Aber wer zahlt, wenn sie etwas beschädigen?

Von Christian Bellmann

Der junge Mann wollte eigentlich nur sein altes Sofa verkaufen. Er hatte es in wenigen Minuten bei Ebay-Kleinanzeigen inseriert und freute sich, als sich schon kurze Zeit später ein Käufer meldete und das Sofa kurz darauf in seiner Mietwohnung abholte. Beim Hinuntertragen beschädigte der neue Besitzer allerdings das Geländer im Treppenhaus. Wer haftet dann gegenüber dem Vermieter? Die rechtliche Lage ist eindeutig: Sobald sich der Interessent mit dem Verkäufer einig ist und das Sofa übernimmt, ist er der neue Eigentümer. Ab diesem Zeitpunkt haftet er gegenüber dem Vermieter für eine Beschädigung, die er damit verursacht. Das ist dann ein Fall für seine Privathaftpflichtversicherung - nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft haben 85 Prozent der deutschen Haushalte eine solche Police. Hat der Sofakäufer keine, muss er selbst für den Schaden aufkommen.

Komplizierter wird es, wenn Freunde bei einem Umzug helfen und dabei etwas beschädigen. Wenn jemand bei seinem Umzug einen solchen Freundschaftsdienst in Anspruch nimmt, wird juristisch unterstellt, dass er seine Helfer von der Haftung für eventuelle Schäden befreit hat - auch wenn er dies im Vorfeld nicht explizit mit ihnen vereinbart hat. Geht dann etwas zu Bruch, bleibt er auf dem Schaden sitzen. Dieser sogenannte stillschweigende Haftungsausschluss soll verhindern, dass Hilfsbereitschaft bestraft wird. Er gilt aber nicht, wenn der Helfer, der den Schaden verursacht hat, über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

"Umzugshelfer sollten deswegen nicht nur eine Haftpflichtversicherung haben, sondern auch darauf achten, dass die Police Gefälligkeitsschäden abdeckt", sagt Rechtsanwältin Maja Kreßin vom Bund der Versicherten. Neue Verträge beinhalten diesen Baustein in der Regel, ältere Policen oft aber nicht. "Der Einschluss von solchen Schäden in Haftpflichtpolicen gehört zu den sinnvollen Ergänzungen, die die Versicherungsunternehmen in den vergangenen Jahren vorgenommen haben", sagt Verbraucherschützerin Kreßin.

Privatpersonen sollten ihre Versicherungen mindestens alle fünf Jahre prüfen, empfiehlt Johannes Brück, Inhaber des Düsseldorfer Maklers Hubert Brück: "Gerade bei Haftpflichtversicherungen können die Kunden davon ausgehen, dass sie schon nach drei Jahren leistungsfähigere Produkte zu geringeren Preisen finden. Generell gibt es beim Preis-Leistungs-Verhältnis von Haftpflichtpolicen große Unterschiede. Preiswerte Policen bieten manchmal einen umfangreicheren Versicherungsschutz als teure. Außerdem sind die Verträge verschiedener Anbieter oft nur schwer miteinander vergleichbar. Will ein Versicherungsnehmer wissen, was mit seiner Police versichert ist, bleibt ihm nur der Blick in das Kleingedruckte seines Vertrags. "Ein Kunde kann seinem Versicherer aber auch eine Liste schicken und ihn darum bitten, den darin aufgeführten Deckungsumfang zu bestätigen", rät Brück.

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