Übergabeprotokoll erstellen:Wenn der Vermieter nicht kommt

Mieter können den Vermieter nicht zwingen, zum Anfertigen eines Übergabeprotokolls in der Wohnung zu erscheinen. Was dann zu tun ist.

Mieter sollten in einem solchen Fall mit einem Zeugen die Wohnung besichtigen und ein Protokoll erstellen, rät der Deutsche Mieterbund in Berlin.

Idealerweise fertigen Mieter und Vermieter die Auflistung über den Zustand der Wohnung aber bei einem gemeinsamen Gang durch die Wohnung an und unterzeichnen das Papier.

So könne Streit zwischen Vermieter und Mieter vermieden werden.

Vor allem beim Auszug sollten Mieter auf das Anfertigen eines solchen Protokolls drängen. Denn nach Erfahrung des Mieterbundes erleben Mieter immer wieder böse Überraschungen, wenn sie beim Auszug lediglich die Schlüssel zurückgeben. Häufig erhalten sie noch Wochen nach dem Auszug eine Aufforderung, bestimmte Arbeiten in der Wohnung zu erledigen.

Die Frage, ob Schäden wie ein Defekt an der Badewanne von diesem Mieter, von seinem Nachmieter oder von Handwerkern des Vermieters verursacht wurden, kann dann oft nicht geklärt werden. Und das sei häufig zum Nachteil des ausgezogenen Mieters.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: