Der Steuerkonflikt zwischen der UBS und den US-Behörden könnte bald Geschichte sein. Die Schweizer Großbank plant bereits bis zu 3,3 Milliarden Euro für einen Vergleich ein.

Der Steuerstreit zwischen der Schweizer Großbank UBS und den USA geht in die entscheidende Runde. Die US-Behörden werfen der Bank vor, das Institut habe amerikanischen Sparern Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet. Sie drängen auf eine Herausgabe von Kundendaten, um mögliche Vergehen ahnden zu können. Die UBS hat sich dagegen immer auf das Schweizer Bankgeheimnis berufen und die Herausgabe der sensiblen Daten verweigert. Ab dem 13. Juli soll der Streit vor einem Gericht in Miami verhandelt werden. Eigentlich.

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Der Steuerstreit zwischen den USA und der Schweizer Bank UBS könnte bereits in wenigen Wochen gelöst sein. (© Foto: Reuters)

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Denn möglicherweise könnte der Konflikt bereits vor dem Beginn des Verfahrens gelöst sein. Einem Bericht der Schweizer Zeitung Sonntag zufolge wird das Geldhaus drei bis fünf Milliarden Schweizer Franken (bis zu 3,3 Milliarden Euro) für einen Vergleich ausgeben. Das schreibt die Zeitung unter Berufung auf drei voneinander unabhängige Quellen. Eine Einigung könne zwischen dem 1. und 13. Juli unterzeichnet werden.

Parallel dazu berichtete die Zeitung NZZ am Sonntag von Vorbereitungen der US-Regierung, die Klage gegen die UBS sogar fallenzulassen. Denn offenbar suchen auch die Amerikaner nach einer möglichst gesichtswahrenden Alternative, damit der Konflikt nicht eskaliert. Angaben von US-Steueranwälten zufolge sei die US-Steuerbehörde IRS ohnehin bereits im Besitz von mehr als 10.000 Namen von UBS-Kunden, hieß es.

Denn in der letzten Zeit haben sich offenbar zahlreiche UBS-Kunden an die US-Behörden gewandt, aus Angst vor strafrechtlichen Ermittlungen. Dies wäre ein großer Ermittlungserfolg - er würde aus Sicht der US-Seite die Dringlichkeit aus dem Verfahren nehmen. Die US-Regierung könnte argumentieren, ihr Ziel auch ohne Klage erreicht zu haben.

Schweiz: Keine Daten an die USA geben

Dagegen berichtet die New York Times, dass sehr wohl weitere Gerichtsdaten aus der Schweiz in die USA geliefert werden sollen. Dies jedoch werde vom Schweizer Bundesverwaltungsgericht kategorisch abgelehnt, sagte die Sprecherin Joanna Ozimek dem Sonntag.

Auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf lehnt eine Herausgabe weiterer Daten amerikanischer UBS-Kunden vehement ab. Eine solche Herausgabe wäre nach Schweizer Recht nicht möglich, sagte sie dem Sonntag. Eine Hintertür ließ die Ministerin allerdings offen: "Sollte die US-Steuerbehörde oder das US-Justizministerium ein Amtshilfegesuch einreichen, dann würden wir natürlich wieder aktiv werden und prüfen, ob wir die entsprechenden Kundendaten herausgeben müssten. Aber ich betone: Ein solches Amtshilfegesuch kann nur eingereicht werden, wenn die US-Steuerbehörde einen konkreten Namen vorlegen kann."

Die USA werfen der UBS vor, ihren US-Kunden Beihilfe zu Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Um das beweisen zu können, verlangt die US-Steuerbehörde IRS Einsicht in die Unterlagen von rund 52.000 amerikanischen Kunden und will dies juristisch durchsetzen. Die Bank steht damit vor einem Dilemma. Würde UBS den Prozess verlieren und die Daten herausgeben, wäre dies ein Verstoß gegen das Schweizer Bankgeheimnis. Damit würde Analysten zufolge das gesamte UBS-Vermögensverwaltungsgeschäft weiteren Schaden nehmen. Würde UBS sich dagegen an das Schweizer Recht halten, müsste sie das US-Geschäft unter Umständen aufgeben.

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(sueddeutsche.de/Reuters/dpa/tob/hgn)