UBS-Kundendaten:Gericht verbietet Übergabe

Die Finanzmarktaufsicht darf vorläufig keine Daten von UBS-Kunden an die US-Behörden weiterreichen. Das hat ein Schweizer Gericht entschieden - möglicherweise zu spät.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Herausgabe von Bankunterlagen an die US-Behörden zunächst verboten. Eine entsprechende Verfügung wurde am Freitag veröffentlicht.

Vorerst dürfen keine Kundendaen der Großbank UBS an die USA ausgehändigt werden. (Foto: Foto: AP)

Unklar ist, ob der Schritt nicht zu spät kommt. Schweizer Regierungsvertreter hatten erklärt, dass die Daten von insgesamt etwa 300 US-Kunden des weltgrößten Vermögensverwalters mit dem Einverständnis der Finanzmarktaufsicht und der Bank bereits am Mittwoch und damit kurz vor Ablauf eines Ultimatums an die US-Botschaft in Bern übergeben worden seien. Die Finanzmarktaufsicht kann bis Dienstag zu dem Verbot Stellung nehmen.

Die Verfügung des Gerichts bezieht sich sowohl auf die im Rahmen einer Einigung zwischen der Großbank UBS und den US-Steuerbehörden angesprochenen Daten von bis zu 300 US-Kunden als auch auf die neuen Daten von 52.000 weiteren Konten bei der Schweizer Bank. Es lägen acht Klagen gegen die Entscheidung der Schweizer Finanzmarktaufsicht zur Freigabe der ersten Daten vor.

Nach dem Bericht haben die Kläger geltend gemacht, dass die Freigabe ihrer Daten das Ergebnis eines von den USA im Juni ergangenen Amtshilfeverfahrens vorwegnehme. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte am Donnerstag erklärt, es handele sich um Fälle von Steuerbetrug, die auch in der Schweiz strafbar seien.

Die Herausgabe der Daten ist neben der Zahlung von 780 Millionen Dollar Teil eines Vergleichs mit dem US-Justizministerium, mit dem die UBS eine Strafklage sowie einen möglichen Lizenzentzug abwenden konnte. Viele Beobachter sind aber der Meinung, dass damit das für die Schweiz wichtige Bankgeheimnis untergraben wird.

© dpa/Reuters/gal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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