Treppenhaus:Regeln für den Gemeinschaftsraum

Kinderwagen, Fahrrad oder Schuhschrank: Was im Treppenhaus abgestellt werden darf.

Weil Treppenhaus und Flur als Gemeinschaftsräume gelten, dürfen Mieter dort grundsätzlich Gegenstände abstellen. Voraussetzung ist aber, dass die Belange der Mitbewohner dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Treppenhaus: Ein ständiges Auf und Ab: Die Treppe verbindet Menschen und Leben.

Ein ständiges Auf und Ab: Die Treppe verbindet Menschen und Leben.

(Foto: Foto: Photodisc)

Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. So dürfen Mieter Fußmatten vor ihrer Haustür auslegen und bei schlechtem Wetter vorübergehend Schuhe dort abstellen.

Auch Kinderwagen dürfen im Eingangsbereich des Hauses stehen. In der Regel ist es Eltern laut DMB nicht zuzumuten, das Gefährt immer wieder mehrere Stockwerke hoch in die Wohnung zu schleppen - zumindest nicht, wenn sonstige Abstellmöglichkeiten im Haus nicht vorhanden sind. Ähnliches gilt für einen Rollstuhl. Fahrräder hingegen könnten im eigens dafür vorgesehenen Keller, im eigenen Keller und sogar in der Wohnung abgestellt werden. Das Rad im Hausflur oder im Kellereingang zu parken, ist daher normalerweise untersagt.

Nicht in den Hausflur gehören außerdem Getränkekästen, Mülltüten, Wäschetruhen oder sonstige Schuh- und Besenschränke, zählt der Mieterbund auf. Letzteres sei nur erlaubt, wenn Nachbarn dadurch - etwa im obersten Stock des Hauses - nicht gestört werden und der Vermieter das Schuhschränkchen dort schon seit mehreren Jahren duldet.

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