Stellen sich Möbel nicht in den Weg, dürfen sie im Treppenhaus stehen bleiben.

Auch im Treppenhaus dürfen Mieter ausnahmsweise einen Schrank aufstellen und nutzen.

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Im verhandelten Fall wohnte die Mieterin seit mehr als 30 Jahren im obersten Geschoss eines Mietshauses und hatte von Anfang an einen Schrank in einer Nische vor der Wohnungstür aufgestellt. Nach einem Eigentümerwechsel forderte der neue Vermieter die Entfernung des Schrankes - ohne Erfolg. Die faktische Duldung seit über 30 Jahren führe zu einer so genannten schlüssigen Genehmigung, entschied das Amtsgericht Köln.

Dabei könne es letztlich dahingestellt bleiben, ob der Mieterin ausdrücklich gestattet worden sei, einen Schrank im Treppenhaus aufzustellen. Der frühere Eigentümer habe jahrzehntelang gewusst, dass das Möbelstück im Treppenhaus stehe, urteilten die Richter.

Die schlüssige Genehmigung könne nur widerrufen werden, wenn es hierfür sachliche Gründe gebe. Diese aber waren im vorliegenden Fall offenbar nicht gegeben: Das Gericht sah weder Brandschutzbestimmungen noch bauordnungsrechtliche Regelungen verletzt. Der Schrank störe oder behindere auch den Hausfrieden nicht und füge sich sogar optisch gut in den Gesamteindruck des Treppenhauses ein.

Aktenzeichen: Amtsgericht Köln 222 C 426/00.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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