Tipps zum Jahreswechsel:Neun ganz legale Steuerspartricks

Brille kaufen und Küche renovieren: Steuerzahler können zum Jahreswechsel noch einmal Geld ausgeben - und trotzdem sparen. Neun Tipps und Tricks was sie jetzt noch tun können, um die Steuerlast zu senken - und welche Fristen sie beachten sollten.

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Tipps zum Jahreswechsel:Erster Tipp: Einkäufe vorziehen

Bund und Laender simulieren Hackerangriff auf ihre Computersysteme

Quelle: dapd

Für die Adventswochenenden kann man sich wahrlich Schöneres vorstellen - und doch kann es sich lohnen, vor Jahresende schnell noch einen Blick in die Steuerunterlagen zu werfen. Denn mit ein wenig Aufmerksamkeit lassen sich schnell einige hundert Euro sparen. "Beim Steuer-Jahresendspurt ist richtig viel Geld rauszuholen", sagt Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Ein Überblick:

Wer ohnehin plant, Arbeitsmittel wie Computer, einen neuen Bürostuhl, Fachliteratur oder eine Aktentasche anzuschaffen, der sollte den Kauf unter Umständen noch im laufenden Jahr erledigen. Denn bis zu 1000 Euro Ausgaben für Arbeitsmittel können Angestellte von der Steuer absetzen - unabhängig von einem Arbeitszimmer zu Hause. Nicht genutzte Pauschbeträge verfallen zum Ende des Jahres. Es kann sich auch lohnen, eine Fortbildung, die erst 2012 ansteht, schon in diesem Jahr zu bezahlen.

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Tipps zum Jahreswechsel:Zweiter Tipp: Gesundheitskosten erhöhen

Gericht verhandelt über Rabattverträge für Arzneimittel

Quelle: dpa

Wer 2011 ohnehin schon hohe Kosten für die Gesundheit hatte, für den kann es sich lohnen, weitere Ausgaben vorzuziehen. Denn Krankheitskosten werden bei der Steuer nur berücksichtigt, wenn sie eine "zumutbare Eigenbelastung", wie es heißt, übersteigen. Die liegt bei jedem Steuerzahler anders, abhängig von Einkommen und Familienstand. In jedem Fall aber ist sie recht hoch. Eine Familie mit einem Kind und 30.000 Euro Jahreseinkommen etwa muss bis zu 900 Euro selber tragen. Überschreiten lässt sich die Grenze, wenn man zum Beispiel die Ausgaben für die neue Brille, eine Zahnspange, Medikamente oder Zahnersatz in einem Jahr ballt. Absetzbar ist alles, was vom Arzt verordnet, aber nicht von der Kasse übernommen wird.

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Tipps zum Jahreswechsel:Dritter Tipp: Steuerklasse überprüfen

Keine Lohnsteuerpappkarte fuer 2011

Quelle: dapd

Besonders Verheiratete sollten rechtzeitig vor Silvester noch ihre Steuerklassen für das kommende Jahr überprüfen. Verdient der eine Partner viel mehr als der andere, ist die Steuerklassenkombination III/V üblich. Mit ihr unterliegt der Geringverdiener einem höheren Steuertarif als der Besserverdienende. Das kann jedoch zu Steuernachzahlungen führen. Wer absehbar arbeitslos wird oder Kurzarbeitergeld erhält, sollte eine Steuerklasse mit möglichst geringem Lohnsteuerabzug wählen. Denn Lohnersatzleistungen werden auf Basis des Nettogehalts berechnet.

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Tipps zum Jahreswechsel:Vierter Tipp: Wohnung renovieren

Handwerker im Haus: Arbeiten versichern und ausführlich dokumentieren

Quelle: dpa-tmn

Eine neue Küche, frisch gestrichene Wände, reparierte Elektrogeräte - auch so lassen sich Steuern sparen. Denn 20 Prozent von bis zu 6000 Euro an Handwerkerkosten lassen sich jedes Jahr von der Steuer absetzen - allerdings nur Arbeitsleistung, Anfahrt, Maschinenmiete. Wer diesen Betrag noch nicht ausgeschöpft hat, sollte geplante Ausgaben vorziehen. Die Rechnung jedenfalls muss vor Neujahr beglichen sein. Liegen die Kosten über 6000 Euro, können Steuerpflichtige versuchen, mit dem Handwerker eine Teilzahlung zu vereinbaren und die Ausgaben so auf zwei Jahre verteilen. Wer eine Haushaltshilfe, einen Gärtner oder einen Altenpfleger beschäftigt, kann jedes Jahr sogar 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro Arbeitskosten absetzen.

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Tipps zum Jahreswechsel:Fünfter Tipp: Unterhaltszahlungen

Spaziergang mit nassen Fuessen

Quelle: ddp

Damit das Finanzamt die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung anerkennt, müssen gewisse Auflagen erfüllt sein: Die Zahlungen sollen regelmäßig überwiesen werden, sonst wird der Höchstbetrag von 8004 Euro gekürzt. Unterstützen Eltern ihr erwachsenes Kind, welches noch zu Hause wohnt und für das kein Kindergelt mehr kassiert wird, können stets 8004 Euro angesetzt werden, ohne die Kosten nachzuweisen. Bei geschiedenen oder getrenntlebenden Ehepartnern werden Zahlungen bis 12805 Euro als Sonderausgabe anerkannt. Es lohnt sich also hohe Zahlungen auf die Jahre zu verteilen um den Grenzbetrag auszuschöpfen.

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Tipps zum Jahreswechsel:Sechster Tipp: Kindergeld sichern

Schreiende Babys

Quelle: dpa

Ein letztes Mal rechnen müssen in diesem Jahr Eltern volljähriger Kinder, die in einer Berufsausbildung stecken. Denn Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge hat nur, wessen Kind weniger als 8004 Euro verdient. Im kommenden Jahr fällt diese Regel weg. Doch es lässt sich auch noch einiges machen, wenn die Einkünfte des Kindes nach Abzug von Werbungskosten, Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen über dem Grenzbetrag liegen: Eine Gehaltsumwandlung in einer betriebliche Altersvorsorge etwa senkt die Einkünfte. Dasselbe gilt für den Kauf von Arbeitsmitteln.

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Tipps zum Jahreswechsel:Siebter Tipp: Verlustbescheinigung

So wichtig wie nie: Bei der Geldanlage zählt der richtige Mix

Quelle: dpa-tmn

Anleger, die bei der einen Bank Verluste erwirtschaftet haben und bei einer anderen Gewinne, sollten bis zum 15. Dezember 2011 eine Verlustbescheinigung beantragen. Nur so können sie Gewinne und Verluste verrechnen und steuerlich geltend machen.

Verluste und Gewinne, die an einer und derselben Bank erwirtschaftet wurden, verrechnet die Bank automatisch - ein Minus wird in das Folgejahr vorgetragen.

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Tipps zum Jahreswechsel:Achter Tipp: Freibeträge

Mehr Netto vom Brutto - Freibeträge eintragen kann sich lohnen

Quelle: dpa-tmn

Freibeträge sparen Steuern, wenn sie auf der Steuerkarte eingetragen sind. Wann gibt es den Freibetrag? Wenn die Summe aus Jobkosten die 1000-Euro-Grenze überschreiten und wenn Spenden, Parteibeiträge, Krankheits-, Kinderbetreuungs- und Unterhaltskosten höher als 600 Euro sind.

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Tipps zum Jahreswechsel:Neunter Tipp: Fristen überprüfen

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Quelle: Hermann J. Knippertz/AP

Wie in jedem Jahr laufen zu Silvester einige Fristen ab. Das gilt etwa für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2007. Betroffen sind meist Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und Verheiratete mit den Klassen IV und IV. Auch die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen aus 2007 kann nur noch bis zum 31. Dezember beantragt werden. Förderanträge für die Wohnungsbauprämie eines Bausparvertrags oder zur Riesterzulage können bis Ende des Jahres noch rückwirkend für 2009 gestellt werden. Am 1. Januar 2012 entfällt der Anspruch.

© Stiftung Warentest/sueddeutsche.de/luk
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