Die Zeit wird knapp: Wer auf Wohnungsbauprämie oder Riester-Zulagen nicht verzichten will, muss noch vor Silvester handeln. Spar-Tipps im Überblick.
Für Sparer wird sich einiges ändern zum Jahreswechsel. Neben Steuererleichterungen, die ab Januar sofort wirken, müssen einige Fristen beachtet werden, vor allem im Bereich der Wohnungsbauprämie. Aber auch bei Riesterverträgen und Sparerpauschbetrag müssen Anträge bis Silvester vorliegen. Hier die Fakten im Überblick:
Jetzt aber schnell: Wer noch bis Jahresende die Steuerregeln studiert, kann eventuell noch Geld sparen - oder sich Zuschüsse vom Staat sichern, etwa beim Abschluss eines Riester-Vertrages. (© Foto: getty)
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Wohnungsbauprämie
Für eigene Sparleistungen auf ein Bausparkonto zahlt der Staat 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Gefördert wird pro Person ein maximaler Sparbetrag von 512 Euro pro Jahr. Das entspricht einem Staatszuschuss von 45,06 Euro. Der Zuschuss bleibt unverändert, auch wenn der jährliche Sparbeitrag bei 600 Euro oder mehr liegt. Die Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer nur, solange sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze pro Jahr liegen. Diese Grenze beträgt für Alleinstehende 25.600 Euro. Bei Verheirateten beträgt die maximal geförderte Sparsumme 1024 Euro. Das ergibt einen Zuschuss von 90,11 Euro. Das Bausparguthaben mit der staatlichen Wohnungsbauprämie darf seit 2009 nur noch für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie genutzt werden, etwa für eine Einbauküche oder neue Bodenbeläge im Rahmen einer Modernisierung. Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie für 2007 muss bis zum 31. Dezember 2009 bei der Bausparkasse eingegangen sein.
Wegen der Krise und strengerer gesetzlicher Bestimmungen haben die Deutschen Verbandsangaben zufolge bislang 2009 deutlich weniger Bausparverträge abgeschlossen. Die Landesbausparkasse Bayern rechnet in diesem Jahr mit einem Geschäftsrückgang um 9,3 Prozent.
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