Von wegen teurer Nachwuchs: Eltern können ihre Abgabenlast jedes Jahr um mehrere tausend Euro drücken. Sie müssen dabei lediglich ein paar Regeln beachten. Ein Überblick.
Es ist nur ein kleiner Anstieg, aber er ist bedeutsam: Im Jahr 2010 brachte, so die Statistik, jede Frau in Deutschland im Schnitt 1,39 Kinder zur Welt. Das ist im internationalen Vergleich wenig - für die Deutschen jedoch war es die höchste Geburtenrate seit 1990. Ein Grund für den Zuwachs sind die finanziellen Anreize, die der Staat in den letzten Jahren für Eltern geschaffen hat. Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Und auch bei der Einkommensteuer helfen Kinder stärker beim Steuersparen mit als früher. Die SZ zeigt, wie es geht.
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Mit einigen Tricks können Eltern ihre Abgabenlast um mehrere tausend Euro pro Jahr drücken. (© dpa)
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Kinderfreibeträge
Für ihre Töchter und Söhne bis zum 18. Lebensjahr erhalten Eltern in der Regel Kindergeld - ohne besondere Voraussetzungen. Für die ersten beiden Kinder sind das je 184 Euro im Monat, für das dritte Kind gibt es 190 Euro, für jedes weitere 215 Euro monatlich. "Das ist im Grunde eine der wichtigsten steuerlichen Entlastungen für Eltern", sagt Hans Daumoser, Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Hintergrund: Statt Kindergeld kann man beim Fiskus auch Freibeträge für den Nachwuchs geltend machen. Sie liegen pro Kind insgesamt bei 7008 Euro jährlich. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Eltern mit dem Kindergeld oder dem Freibetrag besser fahren. "Je höher das Einkommen der Eltern, desto eher ist der Freibetrag günstiger", erläutert Klaus Grieshaber vom Bund der Steuerzahler in Bayern.
Die Grenze, bei der der Freibetrag für ein Ehepaar mit einem Kind mehr bringt, liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 63 418 Euro jährlich. Liegt der Verdienst der Eltern höher, schreibt das Finanzamt alles gut, was übers Kindergeld hinaus geht (siehe Beispiel 1).
Betreuungskosten
Von den Aufwendungen für Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort können Eltern einen guten Teil absetzen. Etwa dann, wenn beide arbeiten - oder ein alleinerziehender Elternteil berufstätig ist. Der Aufwand für Kinderbetreuung gilt dann als Werbungskosten. Er lässt sich für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr zu zwei Dritteln in der Steuererklärung ansetzen - bis maximal 4000 Euro. Wer also Betreuungskosten für ein Kind von 3000 Euro im Jahr hat, darf davon 2000 Euro geltend machen.
Ist nur ein Elternteil berufstätig und der andere kümmert sich zu Hause um den Nachwuchs, gibt es die Entlastung nur für Kinder im Kindergartenalter - also vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr (siehe Beispiel 2). Ab 2012 allerdings soll sich das ändern: Dann können alle Eltern Betreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr geltend machen.
Dazu zählen aber nicht die Aufwendungen für Unterrichtsstunden: Was für Nachhilfe, Musikstunde oder Sportverein fällig wird, erkennt der Fiskus nicht an - eine Tagesmutter, die die Kinder bei sich betreut, dagegen schon. Die Kosten für die Betreuung muss man mit Rechnung und Banküberweisung belegen.
Entlastungsbetrag
Alleinerziehende können über die Kinderfreibeträge hinaus einen Entlastungsbetrag geltend machen. Er liegt bei 1308 Euro im Jahr und mindert das zu versteuernde Einkommen (siehe Beispiel 3). "Allerdings muss der Elternteil tatsächlich alleinerziehend sein", sagt Hans Daumoser von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Es darf also keine weitere erwachsene Person im Haushalt wohnen - es sei denn ein eigenes Kind, für das noch Kindergeld fließt. Wenn Alleinerziehende in die Steuerklasse II wechseln, mindert der Entlastungsbetrag direkt die monatliche Lohnsteuer.
Zinseinkünfte
Wer mehr Zinseinkünfte hat als den jährlichen Sparer-Freibetrag von 801 Euro (Ehepaare 1602 Euro), kann den Kindern Vermögen schenken. Dadurch lässt sich bei der Abgeltungsteuer sparen. Denn auch für den Nachwuchs gilt der Sparer-Freibetrag (siehe Beispiel 2). Haben die Kinder darüber hinaus kein eigenes Einkommen, kann man sogar noch den Grundfreibetrag der Kinder von 8004 Euro jährlich für Zinseinkünfte nutzen. "Durch die Vermögensübertragung gehen aber auch die Verfügungsrechte für das Geld auf die Kinder über", erläutert Experte Daumoser. Das Geld gehört dann den Kindern. Die Eltern können es nicht mehr einfach verwenden. Klaus Grieshaber rät deshalb: "Die Schenkung sollte man nur vornehmen, wenn man das Geld selbst nicht mehr braucht und es den Kindern dauerhaft zukommen lassen will."
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(SZ vom 31.10.2011/fo)
Eurovision Song Contest
Nochmal: Reiche bekommen kein Kindergeld. Sie bekommen auch nicht mehr. Sie setzen lediglich das Existenzminimum des Kindes in Form verschiedener Freibeträge von IHRER Steuer ab.
Vom Finanzamt gibts erst Geld zurück, wenn der Spitzensteuersatz der Eltern so hoch ist, dass die Steuererstattung auf 7000€ Kinderfreibetrag als Existenzminimum des Kindes das bereits gezahlte Kindergeld überschreitet. Wer also weniger wie rund 32% Steuern bezahlt, der fährt mit Kindergeld besser und wird gefördert, wer mehr zahlt bekommt lediglich "unrechtmäßig" einbehaltene Steuern zurück.
Wenn der Spitzensteuersatz wie von der SPD geplant steigt, so verschiebt sich die Fördergrenze nach unten und in Konsequenz steigen die Steuererstattungen auf diese Kinderfreibeträge.
Wenn es Ihnen nur darum geht, dass "Reiche" überhaupt Geld vom Finanzamt zurückbekommen, so erübrigt sich jede Diskussion. Es ist das Wesen der deutschen Steuer, dass erstmal soviel wie möglich einbehalten wird und entlastende Umstände entweder nach Einzelfallprüfung anerkannt werden (=Freibetrag wie für Kinder / Werbungskosten eingetragen) oder nachträglich zwecks Erstattung deklariert werden müssen.
dass Reiche mehr Kindergeld bekommen als Minterbemittelte ist fiskalisch und rechnerisch in Ordnung. Moralisch eine Sauerei. Millionäre und Milliardäre können und sollten für ihre Plagen selbst aufkommen.
Jaja das BVerfG: Auch das Kind eines Millionärs darf ein steuerfreies Existenzminimum beanspruchen und Sie haben das Recht, kaltherzig Erbsen zu zählen.
Sie kapieren es wirklich nicht.
Auch ein Kind hat ein Existenzminimum und dieses ist bekanntlich steuerfrei. Lassen sich die Eltern diesen Kinderfreibetrag NICHT auf der Lohnsteuerkarte eintragen, so zahlen diese monatlich einen zu hohen Steuerabschlag. Diese Überzahlung gibts beim Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt zurück. Der zustehende Freibetrag wurde bei der monatlichen pauschalen Schätzung der Steuer schließlich nicht berücksichtigt. Oder wollen Sie das Existenzminimum von Kindern generell streichen?
Das Konstrukt beim Kindergeld ist einfach:
Verdient jemand wenig und bringt der Kinderfreibetrag mangels Einkommen nichts, so gibts das volle Kindergeld. Mit steigendem Einkommen sinkt die Förderung - die Steuerersparnis durch den Freibetrag nähert sich in der Höhe dem bereits gezahlten Kindergeld an. Ab den 63k€ wars das mit der Förderung bei der 2+1 Familie. Das Kindergeld ist ab diesem Einkommen geringer wie die Wirkung des Steuerfreibetrags, ob das Kindergeld kommt oder nicht macht am Jahresende nichts aus.
Was aber was ausmacht: Wie bei meiner Gemeinde 200€ Kindergartengebühren. Kostenlose KITA statt Kindergeld würde weit sinnvoller sein.
Wer hat, dem wird gegeben werden, und er wird Überfluß haben; wer aber nicht hat, von dem wird selbst was er hat genommen.
Matthäus 25
Endlich weiß ich den Wahlspruch der Neoliberalen.
"Im Jahr 2010 brachte, so die Statistik, jede Frau in Deutschland im Schnitt 1,39 Kinder zur Welt. "
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JEDE Frau??? Nehmen wir die über 15, so haben wir letztes Jahr MILLIONEN von Babies in Deutschland bekommen. Von wegen, Deutschland stirbt aus. Wie sieht es eigentlich in der Redaktion aus? Braucht ihr Mutterschutzvertretungen?????
Paging