Wer sein Baudarlehen zum Teil mit Mitteln aus dem derzeit diskutierten "Wohn-Riester" tilgen will, sollte unter Umständen schon jetzt aktiv werden.

Die neue Eigenheimförderung ist zwar noch kein Gesetz. "Wenn Sie sich bei einem Abschluss jetzt keine Garantie für Sondertilgungen von der Bank geben lassen, haben Sie später aber womöglich ein Problem", sagte Arno Gottschalk, Baufinanzierungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen.

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Bislang sei von der Politik zu diesem Punkt keine Regelung vorgesehen.

"Wer jetzt abschließt, sollte daher auf einem Passus im Vertrag bestehen, dass das Guthaben aus dem angesparten Riester-Vertrag samt Förderung für eine Sondertilgung infrage kommt", sagte Gottschalk. Außerdem sollte die Bank zusichern, dass sie den Vertrag für den "Wohn-Riester" zertifiziert, sobald die neue Regelung unter Dach und Fach ist.

Noch ist nichts fest

Denn auch wenn das Gesetz wie geplant rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt, seien die Banken nicht verpflichtet, eine Sondertilgung für in diesem Jahr bereits geschlossene Verträge gelten zu lassen, erläuterte Gottschalk.

Viele Details zur neuen staatlichen Eigenheimförderung stehen noch nicht fest. Bislang liegt eine Einigung über Eckpunkte auf Koalitionsebene vor. Den Planungen zufolge soll es künftig nicht nur möglich sein, das Guthaben aus bestehenden Riester-Verträgen als Eigenkapital beim Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie einzusetzen. Es soll auch möglich sein, Riester-Zulagen und Steuervorteile für die laufende Tilgung eines Baudarlehens zu bekommen.

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