Von Martin Winter

Eilig wollte die EU-Kommission am Parlament vorbei ein Abkommen zur Überwachung von Bankdaten in Kraft setzen. Doch jetzt gibt es Einspruch.

Bankkunden in Europa müssen sich vorerst keine Sorgen machen, dass amerikanische Terrorfahnder unverhältnismäßig auf ihre Daten zugreifen können. Ein entsprechendes Abkommen, das US-Behörden auch zukünftig einen Blick in nationale und europaweite Überweisungen und Kontenbewegungen erlaubt hätte, ist von Deutschland, Frankreich, Finnland und Österreich erst einmal blockiert worden.

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Das Abkommen sozusagen auf den letzten Drücker zu verabschieden, bevor die Abgeordneten einen möglicherweise deutlich strikteren Datenschutz fordern und durchsetzen können, schien Berlin und Paris politisch nicht vertretbar. (© Foto: dpa)

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Die Länder haben zwar grundsätzlich keine Einwände gegen eine Überprüfung verdächtiger Bankbewegungen, um Terroristen das Handwerk zu legen. Aber sie lehnen es ab, diese Vereinbarung am Europäischen Parlament vorbei zu treffen.

Auf den letzten Drücker

Die EU-Kommission und die gegenwärtige schwedische EU-Präsidentschaft wollten das von ihnen in den vergangenen Wochen mit Washington ausgehandelte Abkommen nämlich am 30.November vom Ministerrat beschließen lassen. Also genau einen Tag vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, der für solche Beschlüsse die Zustimmung der Abgeordneten vorschreibt.

Das Abkommen sozusagen auf den letzten Drücker zu verabschieden, bevor die Abgeordneten einen möglicherweise deutlich strikteren Datenschutz fordern und durchsetzen können, schien Berlin und Paris politisch nicht vertretbar. Selbst dann nicht, wenn der ausgehandelte Vertrag, wie die Kommission betont, nur einer des "Übergangs" sei. Er ist auf ein knappes Jahr begrenzt und muss danach entsprechend der Regeln von Lissabon, also unter Beteiligung des Parlaments, neu verhandelt werden.

Warum überhaupt eine "Übergangsregelung" notwendig ist, begründet die Kommission damit, dass keine Lücke in der Überwachung verdächtiger Kontenbewegungen auftreten darf. Bislang haben die US-Behörden einen völlig unkontrollierten Zugriff auf die europäischen Daten, weil die Server der Firma Swift, die die weltweiten Finanztransaktionen für die Banken abwickelt, bislang alle in den USA stehen. Nachdem es erhebliche Proteste in Europa über die Zugriffe der US-Behörden auf europäische Kontenbewegungen gab, sollen die Rechner ab 2010 ausschließlich über neue Swift-Server in Europa abgewickelt werden.

Seit Monaten drängen die USA nun darauf, auch dort Zugang zu bekommen. Doch das geht nur mit Zustimmung der EU und auf Grundlage eines Abkommens. Gegen den nun vorliegenden Entwurf haben einige Regierungen aber nicht nur Bedenken wegen der verdächtigen Nähe der Beschlussfassung zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags. Sondern es werden auch Probleme mit dem Datenschutz gesehen.

In dem Abkommen wird den USA zwar ein genereller Zugang zu den Bankdaten verwehrt. Einblicke gibt es nur, wenn es sich um eine laufende Terrorismusermittlung handelt und die jeweils zuständigen europäischen Behörden zustimmen. Aber damit sind Bedenken nicht ausgeräumt, dass das Verfahren europäischen Standards beim Datenschutz nicht genügt. So werden unter anderem von Deutschland Mängel bei den Einspruchsmöglichkeiten der Bürger beklagt. Außerdem sei die Verwendung der Daten nicht klar genug definiert.

Ob das Übergangsabkommen nicht nur blockiert, sondern auch gescheitert ist, wird sich in den kommenden zwei Wochen zeigen. Verhandlungsführer Schweden will Washington weitere Zugeständnisse beim Datenschutz und bei den Einspruchsmöglichkeiten abringen. Zugleich will man mit dem Parlament verhandeln, ob es mit dem dann erreichten Abkommen politisch - zumindest übergangsweise - leben kann. Ziel sei es, sagen Diplomaten, eine Art informeller Zustimmung des Parlaments zu bekommen. 2010 hätten die Abgeordneten dann volle Mitsprache beim Aushandeln eines langfristigen Abkommens mit den USA.

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(SZ vom 13.11.2009/hgn)