Telefonnummer mitnehmen:Kein Anschluss unter dieser Nummer

Wer den Handy-Anbieter wechselt, darf seine Nummer behalten. Das verlangt seit Mai ein Gesetz. Doch so einfach ist es nicht: Viele Mobilfunk-Unternehmen verweigern die Rufnummermitnahme.

Andreas Jalsovec

So eine Wechsel-Nummer kann ganz schön nervig sein: Wer sich einen neuen Mobilfunkanbieter sucht und dabei seine alte Handynummer aufgibt, hat schnell Arbeit am Hals. Die neue Nummer muss bekannt gemacht, Briefköpfe, Kontaktdaten und Adresseinträge müssen geändert werden. Da trifft es sich gut, dass seit Mai das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft ist. Es soll Handynutzern die Mitnahme der Rufnummer - die so genannte Portierung - erleichtern. Die Praxis sieht oft anders aus. Mitunter müssen Kunden sogar damit rechnen, dass der Anbieter die Mitnahme der alten Handynummer verweigert - obwohl Verbraucher darauf laut TKG Anspruch haben.

Handy Rufnummer

NIcht alle Anbieter spielen bei einer Rufnummerübernahme mit.

(Foto: iStockphoto)

Was hat sich mit dem Gesetz geändert?

Wer früher seine Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmen wollte, musste warten, bis sein bestehender Mobilfunkvertrag ausläuft. Erst dann gab der Anbieter die Nummer frei. Nun muss er das auch schon während der Laufzeit des alten Vertrages tun. Handynutzer können daher früher mit ihrer Nummer zu einem neuen Anbieter wechseln - die Kosten für den Altvertrag müssen sie dann allerdings weiter tragen. "Ein solcher Wechsel kann sich lohnen, wenn sich das Nutzerverhalten deutlich ändert", sagt Falko Hansen vom Branchendienst Teltarif.de. Etwa für jemand, der einen Vertrag mit geringer Grundgebühr und vergleichsweise hohen Einzelverbindungskosten hat. Muss er künftig viel telefonieren, kann ein Vertrag mit Flatrate bei einem anderen Anbieter so günstig sein, dass die verbleibende Grundgebühr des Altvertrages nur wenig ausmacht.

Welche Probleme gibt es beim vorzeitigen Wechsel?

Den Anspruch, die alte Rufnummer vorzeitig mitzunehmen, haben Kunden laut Gesetz nur, bei einem echten Anbieterwechsel. "Entscheidend ist, dass sich der Vertragspartner ändert", heißt es dazu bei der Bundesnetzagentur. Sind alter und neuer Vertragspartner gleich, sei das hingegen kein Anbieterwechsel. Eine Regelung mit teils absurden Folgen. Denn wer etwa von der Telekom zu O2, von E-Plus zu Vodafone, von Congstar zu Blau.de oder jeweils umgekehrt wechselt, hat kein Problem. Der Grund: Die Vertragspartner sind stets unterschiedlich. Wer dagegen von Aldi Talk zu Base wechseln will, hat keinen Anspruch darauf, die alte Rufnummer zu behalten. Denn Vertragspartner ist in beiden Fällen E-Plus. "Eine vorzeitige Rufnummernmitnahme ist hier nicht möglich", betont ein E-Plus-Sprecher. Ähnliches gilt beim Wechsel von O2 zu Tchibo Mobil. In beiden Fällen schließt man die Verträge mit der O2-Mutter Telefónica. Auf die Portierung zwischen den Marken des spanischen Telefonkonzerns bestehe ebenfalls kein Anspruch, so eine Sprecherin. In "Einzelfällen" biete man das aber "auf freiwilliger Basis" an. Mobilfunk-Nutzer sollten sich daher vor einem vorzeitigen Wechsel in jedem Fall beim bisherigen Anbieter erkundigen, ob sie die alte Rufnummer mitnehmen können, heißt es bei Teltarif.de.

Wie läuft der Wechsel ab?

Unabhängig davon, ob sie vorzeitig oder zum Vertragsende wechseln, sollten Handynutzer zuerst den alten Vertrag kündigen. "Dem bisherigen Anbieter sollte man dabei gleich mitteilen, dass man die Rufnummer mitnehmen will", rät Teltarif-Experte Hansen. Anschließend informiert man darüber den neuen Anbieter - am besten möglichst frühzeitig. Worauf Kunden unbedingt achten sollten: Die Vertragsdaten bei beiden Anbietern müssen genau übereinstimmen, sonst klappt die Portierung nicht. Grundsätzlich ist die Rufnummernmitnahme auch nach Vertragsende möglich. Allerdings nicht länger als vier Wochen. Dann erlischt die Nummer. Wer die Rufnummer vorzeitig mitnehmen will, muss derzeit noch damit rechnen, einige Tage nicht erreichbar zu sein. Die Anbieter haben für vorzeitige Portierungen noch keine technischen Standards geschaffen. Bis Dezember 2012 müssen sie aber den "bündigen Übergang von dem Alt- auf den Neuvertrag" ermöglichen, heißt es bei der Bundesnetzagentur.

Wie sieht es bei Prepaid-Nummern aus?

Prepaid-Anbieter verlangen für die Rufnummernmitnahme eine Verzichtserklärung. Der Kunde räumt darin ein, dass ein mögliches Restguthaben auf der Karte verfallen darf. Vor dem Wechsel sollte ausreichend Guthaben auf der Karte sein. Denn der alte Anbieter bucht die Kosten für die Nummernmitnahme davon ab. Reicht das Geld nicht, gibt er die Nummer nicht frei.

Was kostet die Portierung?

Der Anbieter, von dem die Nummer mitgenommen wird, verlangt stets eine Bearbeitungsgebühr. Sie liegt meist bei 25 oder 30 Euro. Beim neuen Anbieter entstehen in der Regel keine Kosten. Viele Anbieter bieten Neukunden eine Gutschrift, wenn sie ihre Nummer mitnehmen wollen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: