Studentenwohnungen:Auf den Vertrag kommt es an

Studentenwohnungen: Wer nicht in der Heimat studiert, braucht erst mal eine Wohnung. Aber wie läuft das dann genau mit dem Anmelden eines Wohnsitzes?

Wer nicht in der Heimat studiert, braucht erst mal eine Wohnung. Aber wie läuft das dann genau mit dem Anmelden eines Wohnsitzes?

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Wer eine günstige Unterkunft sucht, schaut zunächst aufs Geld. Aber man sollte dabei nicht nur auf die Höhe der Miete achten, sondern auch auf ein paar wichtige Details.

Für Hunderttausende Studenten in Deutschland dürfte die Wohnungssuche zum Semesterstart deutlich schwieriger werden als noch vor einem Jahr. Besonders stark nahm der Konkurrenzkampf um günstige WG-Zimmer in Köln, Freiburg und Darmstadt zu, wie eine neue Berechnung des Moses-Mendelssohn-Instituts (MMI) ergab. München und Frankfurt sind demnach für Studenten am teuersten. In 52 Städten verschlechterte sich die Lage für die Wohnungssuchenden, nur in sieben wurde sie etwas besser. Gerade in größeren Städten sind viele Studierende froh, wenn sie überhaupt eine günstige Bleibe finden. Dennoch: Bevor sie den Mietvertrag unterschreiben, sollten sie auf ein paar wichtige Details achten, rät der Münchner Mieterverein. Je nach Vertragsart sind Mieter unterschiedlich geschützt - hier ein Überblick:

Zeitmietvertrag: Der Termin des Auszugs steht bei dieser Form vertraglich fest. Ein zeitlich befristetes Mietverhältnis können Studierende nur vorzeitig beenden, wenn sie mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Die Mietrechtsexperten sehen bei so einem Vertrag kaum Vorteile für Mieter. Fehlt jedoch in dem Zeitmietvertrag ein Grund für die Befristung, ist er unwirksam und gilt automatisch unbefristet.

Möbliertes Zimmer: Studierende gehen unter Umständen ein Risiko ein, wenn sie ein möbliertes Zimmer mieten. In der Regel gelten hier weder Mietpreisbremse noch die üblichen Kündigungsfristen. Der Vermieter kann dem Mieter ohne Angabe von Gründen bis zum 15. eines Monats kündigen. Der Mieter muss dann zum Ende des Monats ausziehen.

Untermietvertrag: Sollte der Hauptmieter einem Untermieter kündigen, der selbst Möbel mitgebracht hat, hat dieser mehr Zeit: Zusätzlich zur regulären Kündigungsfrist von meist drei Monaten kann er drei weitere Monate in der Wohnung bleiben. Vorsicht: Ohne Einverständnis des Eigentümers der Wohnung kann dem Untermieter aber ein plötzlicher Rauswurf drohen. Studierende sollten sich die Vermieter-Zustimmung daher stets schriftlich bestätigen lassen.

Wohngemeinschaft: Idealerweise lassen sich alle Bewohner als Hauptmieter in den Mietvertrag eintragen. Hat nur einer alle Rechte und Pflichten, haftet er allein gegenüber dem Vermieter - auch bei unpünktlichen Mietzahlungen der anderen. Ein alleiniger Hauptmieter sollte mit den anderen Bewohnern Regeln vertraglich vereinbaren.

Studentenwohnheim: Studierende schließen mit dem Wohnheim einen individuellen Vertrag. Er unterliegt nicht den normalen Mietgesetzen. Vor der Unterschrift sollte man deshalb die Konditionen genau durchlesen.

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