Leise rieselt der Schnee: Welche Pflichten Hausbesitzer und Mieter jetzt haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der Winter hat Einzug gehalten in Deutschland. Um die Streupflicht gibt es häufig Streit. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

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Rund ums Schneeräumen und Streuen ranken sich viele Pflichten und Bestimmungen. (© Foto: dpa)

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Wer muss überhaupt streuen und räumen?

Bei öffentlichen Gehwegen trägt zunächst die Gemeinde die sogenannte Verkehrssicherungsspflicht. Die Gemeinden machen aber fast immer von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, das auf Straßenanlieger abzuwälzen, also auf die Hauseigentümer. Die wiederum dürfen es weiterreichen an einen Verwalter, Hausmeister oder Mieter.

Ein Urteil dazu: Hat der Hauseigentümer seine Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß auf Mieter übertragen, muss er nach einem Glatteisunfall in der Regel nicht haften. Denn er kann davon ausgehen, dass die Mieter ihren vertraglich vereinbarten Pflichten nachkommen, entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 7 U 905/96).

Wer delegiert, muss aber die Hilfspersonen sorgfältig aussuchen und gelegentlich kontrollieren.

Wann beginnt die Streupflicht?

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