Streit um VIP Medienfonds:Eilentscheidungen aufgehoben

Wende vor Gericht: Im Fall der umstrittenen VIP Medienfonds hoben die Richter zwei Eilentscheidungen des Finanzgerichts München auf - und verwiesen die Verfahren zurück.

Daniela Kuhr

Der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste deutsche Steuergericht, hat einen Beschluss gefällt, der für Tausende von Filmfonds-Anlegern bedeutsam ist. Im Fall der umstrittenen VIP Medienfonds hoben die Richter zwei Eilentscheidungen des Finanzgerichts München auf und verwiesen die Verfahren zurück. Erst müsse der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden, bevor sich beurteilen lasse, ob die Fondsverluste steuerlich anzuerkennen seien, beschloss der BFH (Aktenzeichen IV B 126/07 und 127/07).

Streit um VIP Medienfonds: Der Bundesfinanzhof in München.

Der Bundesfinanzhof in München.

(Foto: Foto: dpa)

Medienfonds waren früher ein beliebtes Instrument, um Steuern zu sparen. Bis Ende 2005 ließen sich Kapitalanlagen in Kinofilme sofort als Betriebsausgaben absetzen. Filmfonds erwirtschafteten daher in den ersten Jahren ihrer Laufzeit Verluste, die sie den Anlegern zuweisen konnten. Voraussetzung dafür, dass die Anleger die Verluste geltend machen können, war jedoch, dass der Fonds das Geld auch tatsächlich in Filmproduktionen investierte. Das war aber offenbar in der Praxis nicht immer der Fall. Bei vielen Medienfonds haben Staatsanwälte Ermittlungen aufgenommen.

Post vom Finanzamt

Im Fall der Fonds VIP 3 und 4 verurteilte das Landgericht München den Fondsgründer Andreas Schmid im vergangenen Jahr zu sechs Jahren Gefängnis. Sein Kompagnon erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Die beiden sollen in Wahrheit nur 20 Prozent des Fondsgelds in Filmproduktionen gesteckt haben, 80 Prozent dagegen seien bei Banken als Festgeld geparkt gewesen, um den Anlegern ihren Einsatz - wie im Prospekt versprochen - später zurückzahlen zu können. Die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs wird demnächst erwartet. Schmid, der schon mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, muss erst wieder einrücken, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Mit den VIP Medienfonds sollen mehr als 12.000 Anleger Steuern von gut 300 Millionen Euro gespart haben. Viele davon wurden allerdings zwischenzeitlich von ihrem Finanzamt aufgefordert, die gewährten Steuervorteile vorläufig zurückzuzahlen, bis die Rechtslage geklärt ist. "Mit dem Beschluss des BFH ist steuerlich jetzt wieder alles offen", sagt Katja Fohrer, Rechtsanwältin bei der Münchner Kanzlei Mattil, die etwa 300 Anleger von VIP 3 und 4 in Schadenersatzklagen gegen Schmid und einige Banken vertritt. Sie warnt die Anleger aber davor, sich jetzt durch die BFH-Entscheidungen in Sicherheit zu wiegen. "Ob sie am Ende ihre Steuervorteile vielleicht doch behalten dürfen, ist völlig ungewiss."

Auch nach Einschätzung von BFH-Richter Michael Wendt ist es "möglich, dass bei den Fonds steuerlich alles in Ordnung war". Um das zu beurteilen, müsse man aber erst prüfen, ob VIP tatsächlich Verträge nur zum Schein geschlossen hat. Davon war das Landgericht München im Strafverfahren ausgegangen. Doch da das Strafurteil noch nicht rechtskräftig ist und VIP dessen Richtigkeit bestreitet, lag dem BFH kein Sachverhalt vor, auf den er sich stützen konnte. Der Senat könne nicht einfach "von einem anderen Inhalt der getroffenen Vereinbarungen ausgehen, als in den Vertragsurkunden niedergelegt ist", heißt es im Beschluss des BFH.

Abwarten oder ermitteln

Das Finanzgericht München, an das die Verfahren jetzt zurückverwiesen wurden, wird daher entweder abwarten, bis das Strafurteil rechtskräftig ist. Oder es wird den Sachverhalt mühsam selbst aufklären müssen. Außerdem muss es laut BFH prüfen, "ob die geltend gemachten Verluste selbst dann nicht anzuerkennen wären, wenn die Einlagen vollständig für die Filmproduktion eingesetzt worden sein sollten". Für Jörg Weigell, Verteidiger von Fondsinitiator Schmid, ist jetzt "umso unverständlicher, dass mein Mandant bei einer so unklaren Sach- und Rechtslage mehr als zwei Jahre in U-Haft sitzen musste".

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