Steuerstreit:Schweiz startet Gegenoffensive

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Die Schweiz ist empört über Deutschlands Versuch, aus geklauten Steuerdaten Vorteile zu ziehen. Mit einem Rechtshilfeersuchen soll der Plan zunichte gemacht werden.

Der Streit zwischen der Schweiz und Deutschland über den Kauf von Steuerbetrugs-Daten geht in eine neue Runde. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat an Deutschland ein offizielles Rechtshilfeersuchen gestellt und um Zusammenarbeit gebeten.

Mit einem Rechtshilfegesuch will die Schweiz den umstrittenen Kauf der Steuerdaten-CD noch stoppen. (Foto: Foto: dpa)

Mit dem Vorgehen wolle die Schweiz womöglich verhindern, dass die deutschen Behörden die Daten der Steuerbetrüger kaufen, berichteten die Stuttgarter Nachrichten. Zugleich könnten die deutschen Anleger in der Schweiz geschützt werden.

Das Justizministerium bestätigte den Eingang. Man werde das Rechtshilfeersuchen prüfen, sagte ein Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Zu Details wollte er sich auf Anfrage nicht äußern.

Mit dem Rechtshilfeersuchen dürfte die Debatte über den Kauf von Daten durch Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen angeheizt werden. Die baden-württembergische CDU/FDP-Landesregierung in Stuttgart ist darüber tief zerstritten.

"Wenn auf höchster staatlicher Ebene das Nachbarland um Zusammenarbeit oder Verzicht bittet, wird man sich darüber kaum hinwegsetzen können", hieß es dem Bericht der Stuttgarter Nachrichten zufolge aus Kreisen der baden-württembergischen Landesregierung.

Angesichts der wachsenden Zahl von Selbstanzeigen wächst in der schwarz-gelben Koalition die Kritik an der Straffreiheit für Steuerbetrüger, die sich selbst anzeigen und dann lediglich Steuern und Zinsen nachzahlen müssen. Vertreter von Union und FDP forderten die Abschaffung der Ausnahmeregelung für "Steuerhinterzieher".

Tausende Steuerhinterzieher erstatten Selbstanzeige

Steuerhinterziehung stellt in Deutschland eine Straftat dar und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet. Neben der Strafe sind die hinterzogenen Steuern nachzuzahlen. Die "strafbefreiende Selbstanzeige" muss vor Entdeckung der Steuerstraftat erfolgen. Die Betrüger müssen die Steuern dann fristgerecht nebst Zinsen nachzahlen und werden damit straffrei.

In Nordrhein-Westfalen trieb die Angst vor der Entdeckung auf aufgetauchten CDs 572 Steuerpflichtige dazu, sich vor dem Finanzamt zu offenbaren. Diese Zahl gab das NRW-Finanzministerium in Düsseldorf bekannt. In den übrigen Bundesländern waren den Finanzämtern bisher rund 2000 Selbstanzeigen bekanntgeworden. Nach Berichten über eine CD mit Steuerdaten vor knapp drei Wochen ist die Zahl sprunghaft gestiegen.

Selbstanzeige erfolgt oft nicht aus Reue

Der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach sagte dem ARD-Magazin "Panorama" die momentane Entwicklung der Selbstanzeigen "pervertiere den Sinn des Gesetzes". Sie zeige, dass Selbstanzeigen nicht aus Reue, sondern aus Angst vor Entdeckung motiviert seien. Er sei für den kompletten Wegfall der Regelung, es sei denn, die Schweiz hebe ihr Bankgeheimnis im Zuge eines Abkommens zur Doppelbesteuerung auf, sagte Michelbach.

Auch der Vorsitzende des Finanzausschusses, der FDP-Politiker Volker Wissing, stellt das Instrument in Frage. Das Gesetz werde oft missbraucht. Es bestehe eine "krasse Gerechtigkeitslücke". Eine Diskussion sei überfällig.

© sueddeutsche.de/dpa/jcb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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