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Wer jetzt nicht handelt, kann im nächsten Jahr Probleme bekommen.

Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreicht, kann Zinsen und andere Kapitaleinkünfte bis zur Höhe des Sparerfreibetrags dem Fiskus entziehen. Da der Freibetrag von 2007 an halbiert wird, ist es jetzt höchste Zeit, die Freistellungsaufträge anzupassen. Dabei sind mehrere Punkte zu beachten:

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- Unternimmt der Kunde nichts von sich aus, reduzieren die Geldinstitute nach Angaben des Bundesverbands deutscher Banken grundsätzlich jeden Freistellungsauftrag auf 56,37 Prozent des freigestellten Betrags. Beispiel: Der Sparer hat bisher 1000 Euro freigestellt. Wird er nicht aktiv, zahlt die Bank nur noch 563,70 Euro Zinsen steuerfrei aus. Von den restlichen 436,30 Euro gehen 30 Prozent Zinsabschlagsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag anonym an den Fiskus. Der Anleger erhält somit nur noch 861,91 Euro ausgezahlt. Hätte der Kunde dagegen den Auftrag auf 750 Euro rechtzeitig angepasst, hätte ihm die Bank rund 921 Euro ausgezahlt.

- Haben Anleger Freistellungsaufträge bei verschiedenen Instituten, sollten sie eine Liste mit allen Freibeträgen zusammenstellen. Im Zweifelsfall geben die Banken Auskunft. Danach muss der Kunde die Höhe der eingereichten Freibeträge mit den tatsächlich zu erwartenden Kapitaleinkünften abgleichen und die Beträge je nach Bedarf korrigieren.

- Die Banken melden die Höhe der ausgezahlten Zinsen und Dividenden dem Bonner Bundeszentralamt für Steuern. Hat ein Sparer mit Hilfe von breit gestreuten Freistellungsaufträgen steuerfrei Kapitaleinkünfte oberhalb des Freibetrags erzielt, kann er schnell auffliegen. Von Bonn gelangen die Informationen an das zuständige Finanzamt, das unangenehme Nachfragen stellen könnte.

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(SZ vom 25.11.2006)