Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat 700 Liechtenstein-Verfahren an sich gezogen - gut für die Beschuldigten, denn sie kommen ohne Haft davon.
Der Angeklagte Klaus Zumwinkel wohnt in Köln-Marienburg, und in fiskalischen Angelegenheiten ist für ihn das Finanzamt Köln-Süd zuständig. Diesem Amt hat er jahrelang einen Millionenschatz in Liechtenstein verschwiegen und falsche Steuererklärungen abgegeben. Gemeinhin bestimmen Tatort und Wohnort, welches Gericht zuständig ist. Warum muss sich dann der ehemalige Postchef ab kommender Woche vor dem Landgericht Bochum verantworten und nicht in der Domstadt?
Schöne Grüße aus Liechtenstein: Klaus Zumwinkel ist der prominenteste Steuersünder, doch als sein Fall bekannt wurde, kamen auch andere Fälle ans Licht. (© Foto: dpa)
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Weshalb wurde im Juli vergangenen Jahres auch dem Bad Homburger Steuersünder und Millionär Elmar Bernhard Sch. vor dem Landgericht der Revierstadt der Prozess gemacht? Warum Bochum? Die Anklägerin Margrit Lichtinghagen hatte das damals eher rhetorisch in ihrem Plädoyer gefragt und dann erklärt, schließlich hätte die Bochumer Staatsanwaltschaft zentral die Fälle der Kunden der Liechtensteiner LGT-Bank aufgearbeitet, und eine Verteilung auf andere Gericht sei kaum "handelbar". Auch erlaube diese Vorgehensweise eine Gleichbehandlung - mehr oder weniger.
Das stieß intern auf Widerspruch. Auf Tagungen der Justiz mokierten sich Staatsanwälte anderer Bundesländer darüber, dass die Bochumer Strafverfolger bis auf ein Verfahren derzeit alle rund 700 Liechtenstein-Verfahren selbst bearbeiten. Mehr als 110 Verdächtige im Liechtenstein-Komplex leben in Bayern, ungefähr 80 in Baden-Württemberg, nur acht zumeist kleinere Fälle spielen im Gerichtsbezirk Bochum. Trotz dieses Missverhältnisses landete das Verfahren in Bochum. Der Grund: die zuständigen Steuerfahnder hielten Frau Lichtinghagen, die früher mal bei der Steuerfahndung gearbeitet hat, für besonders kompetent, und Bochum hatte Erfahrung mit Liechtenstein-Verfahren.
Eine Akte versteckt
Jetzt aber "ist die Büchse der Pandorra geöffnet" sagt ein Düsseldorfer Ministerialler. Es stellt sich heraus, dass selbst Bochumer Staatsanwälte intern an der eigenen bundesweiten Zuständigkeit für das Großverfahren gezweifelt haben. So hat Frau Lichtinghagen eine Akte über den größten der Bochumer Fälle versteckt, um zu verhindern, dass sie in Umlauf kam und möglicherweise erledigt wurde. Es ist die Akte einer 74-jährigen Steuersünderin aus dem Großraum Bochum und ihrem Sohn, die jeweils 200.000 Euro hinterzogen haben sollen.
"Bei einer Erledigung" heißt es in einem Lichtinghagen-Papier, das im Düsseldorfer Justizministerium liegt, hätte Bochum "schlagartig" die Zuständigkeit für die Liechtenstein-Ermittlungen verlieren können. Übersetzt heißt das: Nur solange es Bochumer Fälle gab, konnten auch die anderen durchverhandelt werden. Diese Rechtsbetrachtung der ehemaligen Staatsanwältin ist sehr umstritten. Der Generalstaatsanwalt in Hamm kann ihr nicht folgen, und auch die früheren Kollegen sehen das anders. "Aber es wäre doch interessant", sagt der Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft, wenn mal ein Beschuldigter die "Zuständigkeit infrage stellen würde". Immerhin hätten sich auch zwei Kammern des Bochumer Landgerichts für jeweils zuständig erklärt.
Warum aber rügte bislang kein Verteidiger die durchaus zweifelhafte All-Zuständigkeit? Die Erklärung klingt verblüffend: Obwohl die Lichtinghagen-Ära oft als gnadenlose Zeit für die Großen geschildert wird, gab es für reiche Steuersünder keinen besseren Platz als Bochum. Wer bereit war, Geldbußen in Millionenhöhe zu bezahlen, kam zumeist ohne Haft davon. Dabei hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erst neulich festgestellt, dass bei Steuerhinterziehung über einer Million Euro in der Regel kein Verzicht auf eine Haftstrafe möglich sei.
Der Gerichtsplatz Bochum in Steuerstrafverfahren kostete die Reichen viel Geld, sicherte ihnen aber die Freiheit. Der Bad Homburger Sch. etwa hat laut Urteil zwischen 2001 und 2006 rund 7,6 Millionen Euro Einkommensteuern hinterzogen; er erhielt neben einer üppigen Geldstrafe in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro nur zwei Jahre Haft auf Bewährung. Kein Wunder also, dass auch der Kölner Zumwinkel den Gerichtsort Bochum akzeptiert.
(SZ vom 13.01.2009/mel)
Konsequenz der Loveparade-Katastrophe
Mein Beitrag enthielt keine Verbal- oder sonstige Beleidigung , die einen Staatsanwalt hätte interesieren können . Wie kommt es , dass Sie bei bloßer Polemik gegen diese notorische Verbreiterin von verquastschwammigem Wortschleim so eng sind ?
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Bedingt durch die knappen personellen Ressourcen im Bereich Justiz wurden sogenannte Schwerpunkt Ämter geschaffen. So hat Wuppertal einen Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität in der Verfolgung. Bochum hat für die Anklage halt einen Schwerpunkt. Das macht Sinn bei einer sehr schwierigen Materie, wie auch der Steuergesetzgebung.
Herr Leyendecker weiß das sicher ganz genau, dass wir hier in NRW die Organisation haben. Nur frage ich mich was die anderen Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Bochum und deren übergeordnete Behörde in Hamm geschehen soll? Sollen diese Vorwürfe unter den Tisch gekehrt werden? Soll es nur eine Causa Lichtinghagen geben, die ihrer Tochter das Studium ermöglicht hat,mittels einer Spende an die Uni Witten/Herdecke?
Ein Ablenkungsmanöver vom eigentlichen Problem der Strafverfolgung gegen "ehrenwerte Steuersünder" in Millionenhöhe.
Dann lassen wir doch offen und ehrlich für eine Steuerfreiheit ab 1 Million plädieren, oder direkt die Demokratie von Simbabwe annehmen.
Dankeschön. Wie bereits um 13.02h erklärt, interpretieren Sie mich falsch. Damit dürfte ich hoffentlich nun alle Unklarheiten beseitigt haben.
markusmainzer um 13.27h: Im Gegensatz zu Ihren Sorgen, sind meine Kommentare stringent und abgesichert. Nachdem Sie sich, erfreulich, bereits alte Texte zur Causa Lichtinghagen angesehen haben, sollten Sie dies wissen.
Der Artikel hier handelt marginal von Fr Lichtinghagen und zu dieser Causa ist ausreichend gesagt worden - auch von mir.
Mit Ihrer sonstigen Zusammenfassung: Es scheint, wie immer und allerorten, doch sehr auf die Sichtweise anzukommen. Die will ich Ihnen beileibe nicht bestreiten, für Ihre freie Meinungsäusserung trete ich sogar ein. Gestatten Sie mir abschliessend nur folgendes:
Wenn die Sichtweise extensiv auf ein von Anfang an fixiertes und nie angezweifeltes Erkenntnisziel gerichtet ist, so können Feststellungen leicht etwa wie folgt gelieren: Was nicht passend ist, wird passend gemacht.
Besten Dank für Ihre Rückmeldung auf meinen Kommentar von 10:29 Uhr, mit der Sie betonen: "Ich habe nirgendwo in meinem Kommentar Bereicherungsabsichten zum eigenen Vorteil durch die Fr Lichtinghagen angedeutet."
Heute um 9:44 Uhr hatten Sie geschrieben: "Vielmehr war eben besonders Fr. Lichtinghagen insofern pragmatisch, als sie sich bei ihrem Verfolgungswillen darauf richtete, grosse Bussgelder (sie hatte dafür dann ja auch ausreichend Verwendungszwecke) einzutreiben ..."
Sie behaupteten damit: "Frau Lichtinghagen hatte dann ja auch ausreichend Verwendungszwecke für große Bußgelder". Damit stellten Sie indirekt in den Raum, dass die erfolgreiche Staatsanwältin Lichtinghagen nach Belieben Strafgelder für eigene Zwecke "verwendet" hätte.
Wie die bisherigen Veröffentlichungen belegen, ist dies ist jedoch falsch: Frau Lichtinghagen hat lediglich gemäß der geltenden internen Regelungen vorgeschlagen, Strafgelder an Ihrer Ansicht nach geeignete gemeinnützige Einrichtungen auszuzahlen. Diese Vorschläge wurden dann jeweils noch von einem Richter geprüft und freigegeben.
Sollten Sie dies so gemeint haben, dann sollten Sie auch so formulieren! Ich bin also gespannt, ob Sie einer solchen Formulierung zustimmen werden. Mit Ihrer Rückmeldung von 13:02 Uhr legen Sie dies zumindest nahe.
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