Hausbesitzer und Mieter können von diesem Jahr an höhere Beträge von der Steuer absetzen.
Wie ein Lichtblick mag manchem Hausbesitzer die seit Anfang des Jahres verbesserte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vorkommen: Während Eigentümer wegen gesetzlicher Auflagen viel Geld in ihre Immobilien investieren müssen, werden sie nun etwas mehr von der Steuerschuld entlastet. Seit dem 1. Januar 2009 dürfen 20 Prozent von maximal 6000 Euro Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Wer also in dieser Höhe Ausgaben hatte, spart 1200 Euro.
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Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist, dass es sich um handwerkliche Arbeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Dazu gehören auch Malern und Tapezieren. (© Foto: Picture Alliance / dpa)
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"Auch in schlechten Zeiten kann es sich jetzt für Hausbesitzer lohnen, in die lohnkostenintensive Instandhaltung und Modernisierung ihrer Immobilie zu investieren", sagt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbandes Privater Bauherren.
Die Regelung ist allerdings kompliziert: So ist es zuerst Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit, dass es sich um handwerkliche Arbeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Dies umfasst viele Leistungen: Maler-, Tapezier- und Fliesenarbeiten oder Dach-, Fassaden- und Gartengestaltung. Dazu zählen auch Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen sowie der Einbau einer neuen Küche oder die Wartung von Haushaltsgeräten.
Getrennte Rechnungen
Darüber hinaus sind Schornsteinfegergebühren, das Überprüfen von Blitzschutzeinrichtungen sowie die handwerklichen Leistungen für Kabel-, Strom- oder Fernsehanschlüsse absetzbar, soweit die Zuleitungen zu einem bestehenden Haus führen und nicht zu einem Neubau.
Diese Regelung gilt nur für die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht aber für das verbaute Material. Es dürfen also 20 Prozent von maximal 6000 Euro Lohnkosten geltend gemacht werden. Deshalb muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden - nicht bar auf die Hand. Dies hat auch noch einmal der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 20. November 2008 bekräftigt. Da mit der Regelung die Schwarzarbeit bekämpft werden solle, sei eine bankmäßige Dokumentation unerlässlich (Az. VI R 14/08).
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Venizelos kritisiert IWF-Chefin
Richtig.
Was ist zum Beispiel mit Rentnern die das Elernhaus erbten, einen Erbteil auszahlen mussten, und dafür noch immer Darlehen abzahlen wie meine Eltern?
Die haben kein Einkommen, führen keine Lohnsteuern ab, und können sich keine Handwerker oder Sanierungsarbeiten leisten. Was machen die?
.
Es gibt hier eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Natürlich werden Sie theoretisch "belohnt" und natürlich führt das Gesetz zu einer (winzigen) Verbesserung der Steuerehrlichkeit.
Es bedeutet aber auch einen immensen Mehraufwand bei der Rechnungsstellung (für den Handwerker), weil aus jedem Mist der Arbeitsanteil herausgerechnet wird, und für den Steuerzahler.
In der Summe führt das dazu, dass für mich als Selbständigen meine Steuererklärung mittlerweile einen Leitz-Ordner dick ist und ich dafür eine Woche Arbeitszeit investieren muss, in der ich ansonsten knapp 2000 Euro verdienen und davon 1000 Euro Steuern zahlen könnte.
Die Ursache sind Regeln wir die hier diskutierte, mit denen sich erstens der Staat selbst ins Knie schießt, weil durch den entstehenden Aufwand massiv Volksvermögen vernichtet wird und andererseits bei sehr vielen Menschen mittlerweile blanker Hass auf alles entsteht, was irgendwie mit staatlicher Verwaltung zu tun hat.
Die Absetzbarkeit der Handerksleistung ist ein Beispiel für ein sinnvolles Gesetz. Schwarzarbeit läuft typischerweise nach folgendem Schema ab: Kunde bezahlt keine Mehrwertssteuer, Handwerker muss die Einnahmen nicht deklarieren und kann wundersamerweise einen Verlust/ganz knappen Gewinn für sein Gewerbe ansetzen. Der Handwerker macht also das bessere Geschäft weil er in der Regel viel mehr Steuern spart als der Auftraggeber.
Die Regierung sagt nun folgendes: Wir erlassen dem Auftraggeber die Mehrwertssteuer (die 20%), dafür ist aber der Handwerker gezwungen die Handwerksleistung zu deklarieren und zu versteuern (weil die Überweisung sich eindeutig zuordnen lässt).
Das begrüße ich als ehrlicher Steuerzahler sehr, weil die Steuerehrlichkeit gefördert wird und ich sogar noch dafür mit den 20% belohnt werde. Die Detailvorschriften sind in der Tat kompliziert geraten und könnten vereinfacht werden.
25% der aktiven Politiker sind Juristen. Warum werden die Gesetze dann nicht einfacher? Entweder sind die Juristen nur an ihren Pfründen interessiert oder sie sind unfähig und sollten lieber noch mal auf Selbstkosten studieren oder sie selbst gehören wegen organisierter Kriminalität und Hochverates auf die Anklagebank.
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