Schulgeld

SChule, dpa

Schulgeld für Privatschulen im EU-Ausland ist bis zu einer Höhe von 16.667 Euro absetzbar. (© Foto: dpa)

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Wer seine Kinder auf eine Privatschule im EU-Ausland schickt, kann dies seit 1. Januar 2009 bis zu einer Höhe von 16.667 Euro von der Steuer absetzen. Der Sonderausgabenabzug beträgt 30 Prozent, also maximal 5000 Euro. Diese Regelung gilt übrigens seit Januar 2009 auch für Schulgeldzahlungen im Inland.

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(SZ vom 18.01.2010/cmue/mel)