Werbungskosten, Kosten für den Umzug, berufliche Telefonate: Was bei der Steuererklärung oft und leicht vergessen wird - ein Überblick.
Werbungskosten umfassen alle berufsbedingten Aufwendungen. Der Pauschbetrag für Werbungskosten lag bis vor kurzem bei 920 Euro, rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres erhöhte ihn die Koalition auf 1000 Euro.
Auch Kleinigkeiten summieren sich, beispielsweise Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, die Kontoführungspauschale sowie Beiträge für Gewerkschaften oder andere Berufsverbände. Auch Ausgaben für Berufskleidung und deren Reinigung sowie Arbeitsmittel, etwa für einen privat angeschafften, beruflich genutzten Computer, sind abziehbar. Berufliche Kosten einer Reise können neuerdings auch dann geltend gemacht werden, wenn es auch private (Urlaubs-)Motive gab. Kosten einer Zweitausbildung können von späteren in diesem Zusammenhang erwirtschafteten steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden.