Steuererklärung 2016:Frist Ende September: So holen sich Steuerzahler Geld zurück

Einkommensteuererklärung

Manche machen sie noch auf Papier: die Steuererklärung

(Foto: dpa)

Was hat sich bei Handwerkerkosten geändert? Wann lohnt sich die Lohnsteuerhilfe? Acht Tipps für alle, die jetzt ihre Steuererklärung machen.

Von der Finanztip-Redaktion

Jetzt müssen alle ran. Auch die Steuerzahler, die sich Ende Mai vom Finanzamt eine Fristverlängerung bis Ende September erbeten haben. Verpassen sollte man den Termin nicht, sonst droht eine Strafzahlung, der sogenannte Verspätungszuschlag. Der kann immerhin bis zu 10 Prozent der Steuer betragen und ist erst bei 25 000 Euro gedeckelt.

1. Neue Urteile helfen Steuerzahlern

Ständig gibt es von Finanzgerichten neue Urteile, in denen sich die Richter auf die Seite der Steuerzahler schlagen. Möglicherweise trifft ein bald vom Bundesfinanzhof zu entscheidender Sachverhalt auf den ein oder anderen zu. Sollte das Finanzamt gewisse Posten also nicht anerkennen, können Steuerzahler binnen eines Monats Einspruch einlegen. Sie berufen sich auf den Musterprozess und beantragen das Ruhen der Steuerfestsetzung in diesem Punkt, bis die richterliche Entscheidung vorliegt. Fachleute nennen das "Ruhen des Verfahrens". Welche Musterprozesse gerade laufen, finden Steuerzahler auf der Internetseite des Bundesfinanzhofs. Dort finden sie auch ältere Entscheidungen von denen sie bereits bei der aktuellen Steuererklärung profitieren können.

2. Auch im Haushalt lassen sich Steuern sparen

Beste Beispiele für aktuelle Entwicklungen zugunsten von Steuerzahlern: Sie dürfen jetzt die kompletten Schornsteinfegerkosten bei den Handwerkerkosten ansetzen. Das gilt auch für Mieter, in deren Nebenkostenabrechnung Handwerkerkosten aufgeführt sind. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen können Steuerzahler sich ein Fünftel der Lohnkosten für die Tierbetreuung im Haushalt zurückholen. Aktive Steuersparer können zudem einen Minijobber beschäftigen und so im Haushalt bis maximal 5710 Euro an Steuererstattungen herausholen, wenn alle Vorteile miteinander kombiniert werden. Es gibt viele weitere Möglichkeiten mit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen, insbesondere Krankheitskosten.

3. Der elektronische Helfer vom Finanzamt

Steuerzahler können ihre Steuererklärung elektronisch erstellen und übers Internet ans Finanzamt übermitteln. Dafür stellt die Finanzverwaltung kostenlose Lösungen zur Verfügung: das Elster-Formular und das Elster-Online-Portal. Über das Portal können sich Steuerpflichtige zudem für den Belegabruf anmelden, auch vorausgefüllte Steuererklärung genannt. Nach der etwas langwierigen Registrierung sind dann elektronisch gemeldete Daten, wie die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, ausgezahlte Renten und künftig sogar auch geleistete Spenden einsehbar und für die elektronische Steuererklärung einfach zu übernehmen.

4. Noch mehr sparen dank Steuersoftware

Das kostenlose Finanzamts-Programm Elster gibt keine Tipps, um Steuern zu sparen. Hierfür eignet sich spezielle Steuersoftware, die schon von 15 Euro an zu haben ist - und bei Sonderangeboten noch günstiger. Den meisten Arbeitnehmern und Rentnern genügt ein Einsteiger-Programm. Für Vermieter oder Selbstständige lohnt oft ein etwas aufwendigeres Programm.

5. Preiswerter Rat vom Lohnsteuerhilfeverein

Wenn die Steuererklärung komplizierter ist, hilft oft nur professioneller Rat. Die günstigste Lösung hierfür ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein. Die meisten Angestellten, Beamten und Rentner können beitreten. Der Jahresbeitrag ist einkommensabhängig und liegt je nach Verein bei zirka 40 bis 400 Euro. Aber: Übersteigen bestimmte Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge einen gewissen Betrag, darf der Lohnsteuerhilfeverein nicht mehr beraten.

6. Steuerberater dürfen neuerdings günstiger helfen

Ein Steuerberater berechnet seine Gebühren für die Steuererklärung in aller Regel nach der Steuerberatergebühren-Vergütungsverordnung. Diese hat der Bundesrat im Juni 2016 geändert. Ein Steuerberater darf jetzt "in Textform" ein höheres Honorar als die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung vereinbaren - oder ein niedrigeres bei außergerichtlichen Angelegenheiten. Hierfür genügt eine Mitteilung per E-Mail. Auf jeden Fall muss der Steuerberater Klienten vorher auf das niedrigere oder höhere Honorar hinweisen. Die Steuerberatungskosten können sie zum Teil von der Steuer absetzen - nämlich den beruflich veranlassten Anteil.

7. Freiwillige Steuererklärung zahlt sich oft aus

Erstattung können sich auch die holen, die gar keine Steuererklärung machen müssen. Also beispielsweise Arbeitnehmer, die außer ihrem Lohn keine weiteren Einkünfte haben und bei den Niedrigzinsen auf dem Tagesgeldkonto auch nicht über den Kapitaleinnahmen-Freibetrag von 801 Euro für Ledige hinauskommen. Acht Millionen der eingereichten Erklärungen sind schon jetzt freiwillig, doch es gibt noch genügend Arbeitnehmer, die darauf verzichten und so Geld verschenken. Zuletzt haben die Finanzämter im Schnitt rund 900 Euro zurückgezahlt.

8. Spätes Abgeben kann sich lohnen, weil es gute Zinsen bringt

Wer die Steuererklärung freiwillig macht, muss sich zudem nicht an die September-Frist halten, sondern hat vier Jahre Zeit. Erwartet man eine Rückerstattung und braucht das Geld nicht dringend, kann man zu einem Kniff greifen. Das Finanzamt überweist nämlich die Rückerstattung mit einem monatlichen Zinssatz von 0,5 Prozent. Das sind sechs Prozent im Jahr - ziemlich viel in Zeiten des Niedrigzinses. Ein Beispiel: Ein Steuerzahler gibt seine Steuererklärung für 2015 am 31. Dezember 2019 ab. Anfang Juni 2020 erhält er eine Steuererstattung von 2500 Euro. Für die ersten 15 Monate der Fälligkeit, also bis März 2017, gibt es keine Zinsen, aber für die Zeit von April 2017 bis Mai 2020 schon, also 38 Monate lang. Insgesamt bekäme man dann 475 Euro Zinsen vom Finanzamt. Das ist natürlich ein bisschen Zockerei. Wer 2500 Euro für die gesamten 53 Monate für ein Prozent anlegt, kommt auf rund 110 Euro. Steigen die Zinsen wieder, erhöht sich die Summe.

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