Steuererklärung:Die teuersten Fehler

Finanzamt

Steht mal wieder an: die jährliche Steuererklärung.

(Foto: dpa)

Niemand füllt gern Formulare aus. Trotzdem sollte man sich Zeit dafür lassen - ansonsten besteht die Gefahr, Hunderte von Euro zu verlieren.

Von Berrit Gräber

Es ist wieder Zeit für die jährliche Steuererklärung. Weil sie die schnell vom Tisch haben wollen, eilen viele Steuerzahler im Turbotempo durch die Formulare. Doch schludern rächt sich. Jahr für Jahr verlieren viele Menschen richtig viel Geld, weil sich der Fehlerteufel in die Einkommensteuererklärung einschleicht, wie Christina Georgiadis warnt, Sprecherin des Verbands der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Da genügt es schon, dass Werbungskosten falsch eingeschrieben werden oder Beiträge zur Riester-Rente vergessen werden. Und das sind acht der teuersten Schnitzer:

In der Zeile vertan

Der Klassiker: Der Steuerzahler ist in Eile und verrutscht in der Zeile. Die selbstfinanzierten Fortbildungskosten trägt er dann nicht etwa bei "Weiterbildung" ein, sondern bei den "allgemeinen Werbungskosten". Oder die Handwerkerleistungen landen bei den außergewöhnlichen Belastungen. Der Finanzbeamte streicht dann zwar die Beträge aus den falschen Zeilen raus. Aber er trägt sie nicht in die richtigen ein, wie Georgiadis berichtet. Das ist ja auch nicht seine Aufgabe. Die Kosten werden damit nicht berücksichtigt. Die Rückzahlung, die dafür drin wäre, bleibt aus.

Ausgaben vergessen

Beiträge für die Riester- oder Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar. Wer solche Altersvorsorgeverträge abgeschlossen hat, ist darüber meist informiert. "Doch aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Kosten dann auch tatsächlich aufzulisten", sagt Georgiadis. Damit fallen Zahlungen von meist vielen Hundert Euro unter den Tisch. Den Fiskus freut's. Ähnliches passiert Mietern und Eigentümern, die vergessen, ihre Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen anzugeben. Auch hier gehen immer wieder viele Tausend Euro schlicht unter.

Bar statt überwiesen

Auch die Ausgaben für Handwerkerlöhne, für Gärtner, Putzfrauen oder die Kosten fürs Au-pair-Mädchen dürfen in die Steuer hinein. Doch viele Bürger haben 2016 den Arbeitslohn in bar gezahlt, statt das Geld zu überweisen. Damit bleiben sie jetzt voll auf den Ausgaben sitzen, das wird nicht akzeptiert. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen brav aufzulisten - ohne Überweisungsträger keine Steuervorteile.

Fristen verpasst

Haben sich Fehler eingeschlichen, sind sie korrigierbar. Aber nicht ewig. Vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids verstreicht die Einspruchsfrist. Bis dahin können Steuerzahler den Bescheid noch einmal auf Schieflagen abklopfen. Oder vom Profi prüfen lassen. Wer seinen Steuerbescheid einfach schnell weglegt, schießt oft viel Geld in den Wind, sagt Georgiadis.

Belege verschlampt

Die Rechnung für den Handwerker, die Quittungen für die Fachbücher, das Fahrtenbuch für den Dienstwagen: All das darf steuerlich geltend gemacht werden - wären die Zettel aus dem vergangenen Jahr nur auffindbar. Wer seine Ausgaben nicht gesammelt hat, wird sie schwer als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen können. Für 2016 gilt nach wie vor: Steuerzahler sind verpflichtet, Belege beim Finanzamt einzureichen. Kein Nachweis, keine Berücksichtigung der Kosten. Erst für die Steuererklärung 2017 greift ein neues Gesetz: Ab 2018 muss nichts mehr automatisch mitgeschickt werden, nur noch auf Anforderung.

Falsche Bankverbindung

Sie haben die Bank gewechselt, ohne auf Ihrer Steuererklärung die neuen Daten anzugeben? Sie haben sich scheiden lassen, doch beim Finanzamt ist noch die Konto-Nummer Ihres Ex hinterlegt? Oder es hat sich ein Zahlendreher in die Iban eingeschlichen? Solche Schnitzer passieren tausendfach, gibt Georgiadis zu bedenken. Die Steuerrückerstattung wird dann verspätet oder gar nicht kommen. Vor Abgabe gehören die Bankdaten also genau geprüft.

Außergewöhnliche Belastungen zu früh abgehakt

Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten sind absetzbar. Gleiches gilt für Medikamente, das Pflegeheim, Operationen, Kuren, Hörgeräte oder für die Scheidung. Der Haken: Erst wenn ein zumutbarer Eigenanteil überschritten wird, hilft der Fiskus mit. Wie hoch die Grenze ausfällt, hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl ab. Weil viele glauben, dass die Hürde für sie unerreichbar hoch liegt, sammeln sie erst gar keine Belege. "Ein Fehler", sagt Georgiadis. Seit Kurzem können Millionen Steuerzahler ihren Eigenanteil früher knacken und mehr absetzen. Wer 2016 hohe Kosten hatte, sollte sich über sein persönliches Limit schlau machen und nichts von vornherein in den Wind schreiben.

Ganz drücken

Der teuerste Fehler ist aber, gar keine Erklärung abzugeben. Wer sich drückt, verschenkt viel Geld. Das machen die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts deutlich: 2012 konnten sich etwa 11,4 Millionen Menschen über eine Rückerstattung freuen, im Durchschnitt über 901 Euro. Nur 1,5 Millionen der 13,1 Millionen Steuerpflichtigen mussten nachzahlen, durchschnittlich 965 Euro.

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