Interview: D. Kuhr

Der Präsident der Steuerberaterkammer, Horst Vinken, ist überzeugt: Alle Bürger und Unternehmen könnten entlastet werden - trotz leerer Kassen.

Seit 100 Tagen regiert nun bereits das schwarz-gelbe Bündnis die Republik. Aus Sicht von Steuerfachleuten fällt eine Bilanz der bisherigen Politik nicht gerade positiv aus. Zwar stünden im Koalitionsvertrag viele vernünftige Maßnahmen, sagt Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Doch "die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen war leider ein ganz schlechter Anfang". Stattdessen müsse die Regierung Bürokratie abbauen und das Steuerrecht vereinfachen.

Horst Vinken

Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, tadelt die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen. (© Foto: Horst Vinken)

Anzeige

SZ: Herr Vinken, die neue Bundesregierung ist mittlerweile seit 100 Tagen im Amt. Wie bewerten Sie als Präsident der Bundessteuerberaterkammer die Arbeit der Koalition bislang?

Horst Vinken: Im Koalitionsvertrag sind viele vernünftige Maßnahmen angekündigt, etwa eine Reform der Mehrwertsteuer und die Reform der Gewerbesteuer. Das muss jetzt dann aber auch umgesetzt werden. Die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen war leider ein ganz schlechter Anfang. Wenn da nicht nachgebessert wird, ist der Ärger auf Jahre programmiert.

SZ: Lief denn auch irgendetwas gut?

Vinken: Bei den Reformen der Erbschaftsteuer und der Unternehmensteuer hat die neue Bundesregierung zügig nachgebessert. Das war dringend notwendig, aber leider nicht ausreichend. Bei der Gewerbesteuer beispielsweise gibt es Hinzurechnungsvorschriften, die dazu führen, dass immer noch viele Unternehmen, obwohl sie gar keinen Gewinn machen, trotzdem Steuern zahlen müssen - und das geht an die Substanz.

SZ: Und was hätten Sie sich bei der Erbschaftsteuer gewünscht?

Vinken: Das neue Erbschaftsteuergesetz ist trotz der Nachbesserungen noch zu kompliziert und sehr streitanfällig. Zwar gelten für Nichten, Neffen und Geschwister jetzt niedrigere Steuersätze - das ist positiv. Aber die neuen Tarife gelten erst ab 2010 und nicht für Erbfälle im Jahr 2009. Hier wäre eine rückwirkende Änderung besser gewesen.

SZ: Ist das nicht ein bisschen unfair? Schließlich hat die Regierung bei der desolaten Haushaltslage so gut wie keine Spielräume.

Vinken: Haushaltskonsolidierung ist ein absolutes Muss. Wir sind die Letzten, die das nicht anerkennen. Deswegen sagen wir: Jetzt ist die Zeit, das Steuerrecht zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Hier kann viel passieren, was Bürger und Unternehmen entlasten würde - und zwar aufkommensneutral.

SZ: Aufkommensneutral? Wie soll das aussehen?

Vinken: Zum Beispiel durch Bürokratieabbau im Lohnabrechnungswesen. Millionen Arbeitgeber, gerade auch die kleineren Betriebe, stöhnen, weil überflüssige Unterschiede im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht die monatliche Lohnabrechnung enorm kompliziert machen. Die Bundessteuerberaterkammer hat deswegen einen konkreten Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau in diesem Bereich vorgelegt. Viele der Vorschläge könnten einfach und schnell umgesetzt werden.

SZ: Zum Beispiel?

Vinken: Drei einfache Grundregeln sollte der Gesetzgeber beachten: Erstens müssen die Bemessungsgrundlagen, also die Definition des Arbeitsentgelts, im Lohnsteuer- und im Sozialversicherungsbeitragsrecht vereinheitlicht werden. Zweitens darf es keine rückwirkenden Änderungen mehr geben, um aufwendige Nachberechnungen zu vermeiden. Drittens müssen neue Regeln im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht zum selben Zeitpunkt in Kraft treten. Das wurde in der Vergangenheit immer wieder versäumt, dabei verursacht es in den Unternehmen völlig unnötig Aufwand und Kosten.

SZ: Ist der Gesetzgeber aus Ihrer Sicht also zu praxisfern?

Vinken: Häufig bestehen die Steuergesetze den Praxistest nicht und müssen dann aufwendig nachgebessert werden. Das wäre vielfach zu vermeiden, wenn der Gesetzgeber uns Steuerpraktikern schon vorher besser zuhören würde. Das gilt gerade auch für verfassungsrechtliche Bedenken. Bei der Pendlerpauschale zum Beispiel haben wir, lange bevor das Gesetz in Kraft trat, auf die Probleme aufmerksam gemacht. Der Gesetzgeber hätte sich viel Ärger erspart, hätte er auf uns gehört.

Leser empfehlen 

(SZ vom 04.02.2010/jcb/tob)