Vor allem Familien und Geldanleger mit hohem Einkommen und Zinsanlagen profitieren von den Steuerregeln für 2009. Finanztest erklärt, was das neue Jahr an Steuerentlastung bringt.
Kindergeld
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Kindergeld, Dienstleistungen im Haushalt und Abgeltungssteuer: Ein Klick auf die Grafik verrät, mit welchem Bruttoeinkommen Sie welches Plus oder Minus erwarten können. (© )
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Erster Pluspunkt für Familien: Es gibt mehr Kindergeld. Fürs erste und zweite Kind zahlt der Staat zehn und für weitere Kinder 16 Euro mehr - pro Kind und Monat. Bei drei Kindern gibts für 2009 also 432 Euro mehr als 2008.
Auch der Kinderfreibetrag steigt von 3.648 auf 3.964 Euro. Davon profitieren Eltern mit höherem Einkommen. Zwei Beispiele: Ein alleinstehender Vater mit zwei Kindern zahlt bei 40.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen 2009 immerhin 73 Euro weniger Steuern als 2008. Bei einem Ehepaar mit drei Kindern und 120.000 Euro Einkommen macht die Ersparnis gegenüber 2008 sogar 270 Euro aus.
Steuerabzug für Handwerker-Rechnungen
Alle Steuerzahler mit Bedarf nach Handwerkern und anderen Dienstleistungen profitieren von gestiegenen Abzugsbeträgen. Die Steuern verringern sich um 20 Prozent der Rechnungsbeträge.
Der Höchstbetrag für Handwerkerrechnungen liegt bei 6000 Euro für 2009. Materialkosten allerdings bleiben außen vor. Nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten berücksichtigt das Finanzamt. Für selbstständige oder angestellte Hilfen im Haushalt - wie etwa Gärtner, Putzhilfe oder Pflegedienst - erkennt das Finanzamt bis zu 20.000 Euro an. Maximal mögliche Steuerersparnis damit: 5200 Euro - bis zu 4 000 Euro mehr als 2008.
Abschlag auf Zinsen
Im kommenden Jahr startet die Zinsabschlagssteuer. Sie bringt Geldanlegern mit hohem Einkommen und Zinseinnahmen eine satte Ersparnis. Bisher zahlten sie für Zinseinnahmen jenseits des Sparerfreibetrags Steuern wie fürs übrige Einkommen - also inklusive des Solidaritätszuschlags bis zu 47,5 Prozent. Ab 2009 zahlen sie nur noch 25 Prozent. Mit Solidaritätszuschlag sind es 26,4 Prozent. Hinzu kommt gegebenenfalls noch Kirchensteuer. Allerdings: Künftig müssen Anleger auf alle Kapitalerträge Steuern zahlen. Dividenden waren bisher nur teilweise und Kursgewinne meist sogar gar nicht steuerpflichtig.
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65. Filmfestspiele Cannes
Richtig ist, dass der Spitzensteuersatz 47,475% beträgt und die Kapitaleinkünfte neu mit "nur" 26.375% besteuert werden. Zu beachten ist allerdings, dass Einnahmen aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) bisher dem Halbeinkünfteverfahren unterlegen haben. Die Einnahmen und die Werbungskosten mussten also nur mit jeweils 50% angesetzt werden. Bei einem Spitzensteuersatz waren demnach 23,75 % zu versteuern. Zudem ist bei der Abgeltungssteuer der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten nicht mehr zugelassen.
Alles in allem zahlt so auch der "reiche" Anleger mehr Steuern.