Tipps eines Steuer-Experten:Noch schnell Geld sparen

Das alte Jahr ist praktisch schon vorbei? Nicht für den Steuerzahler. Gerade in den letzten Tagen des Jahres lässt sich noch so mancher Euro sparen. Peter Schmitz, Chef von Buhl Tax Service, der mit dem ZDF-Verbrauchermagazin "Wiso" die gleichnamige Steuersoftware herausgibt, erklärt im Interview, was jetzt wichtig ist.

Von Pia Ratzesberger

Nur noch wenige Tage sind es bis zum neuen Jahr - doch die können reichen, um noch auf die Schnelle Steuern zu sparen. Peter Schmitz, Chef von Buhl Tax Service, erklärt mit welchen Tricks sich Abgaben einsparen lassen und auf was man bei der Steuererklärung besonders achten sollte. Der Buhl Verlag arbeitet mit der ZDF-Redaktion des Wirtschafts- und Verbrauchermagazins "Wiso" zusammen und gibt jährlich die nach der Sendung benannte Steuersoftware heraus. Im Interview erzählt Schmitz, was sich durch die elektronische Lohnsteuerkarte ändert und welche Neuerungen 2013 noch anstehen.

Süddeutsche.de: Das Jahr ist fast zu Ende. Warum sind die letzten zwei Wochen trotzdem wichtig für den Steuerzahler?

Peter Schmitz: Das Jahr ist noch nicht vorbei, man kann auch jetzt noch etwas tun. Selbst in zwei Wochen lässt sich viel erreichen. Denn es ist ärgerlich, wenn man im Januar merkt, dass man drei Wochen zu spät dran ist - und vielleicht bei Renovierungen oder Krankheitskosten noch hätte sparen können.

Wie kann man denn bis zum 31. Dezember noch Steuern sparen?

Eine gute Möglichkeit sind beispielsweise Renovierungs-Arbeiten in der eigenen Wohnung. Damit kann man 20 Prozent der Lohnkosten des Handwerkers - also ohne Material - direkt von der Steuer abziehen. Das bringt bis zu 1200 Euro im Jahr. Wer also plant, im Frühjahr 2013 zu renovieren, könnte die Handwerker noch jetzt nach einer Vorschussrechnung fragen und diese 2012 begleichen. Das birgt aber auch ein Risiko, weil man eine Leistung bezahlt, die noch nicht erbracht ist. Letztendlich könnten Steuerzahler aber damit die Höchstgrenze für 2012 ausschöpfen. Im neuen Jahr hat man dann mehr Spielraum für andere Arbeiten.

Welche Möglichkeiten hat der Steuerzahler sonst noch?

Wer in diesem Jahr für viele Arztbesuche die Kosten selbst zahlen musste - wie zum Beispiel bei Zahnbehandlungen oder Massagen - hat die Grenze der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung vielleicht schon überschritten. Das ist der Betrag, ab dem man die Kosten steuerlich absetzen kann. In diesem Fall kann es sich lohnen, in den letzten zwei Wochen des Jahres noch weitere Ausgaben zu tätigen. Denn wenn man in zwei Jahren zum Beispiel jeweils 1500 Euro selbst gezahlt hat und die Grenze der zumutbaren Belastung bei jeweils 1600 Euro liegt, wird man in beiden Jahren gar nichts davon vom Finanzamt zurückbekommen. Wer aber in einem Jahr 3000 Euro zahlt, kann dann 1400 Euro von der Steuer absetzen. Krankheitskosten lassen sich natürlich nur bedingt steuern. Aber wenn es zum Beispiel um eine neue Brille oder eine aufschiebbare Zahnbehandlung geht, dann sollte man die Option nutzen.

Peter Schmitz, Chef Buhl Tax Service

Peter Schmitz, Chef des Buhl Tax Service

(Foto: Buhl)

Viele Politiker sprechen immer wieder von Steuer-Vereinfachungen, doch die Steuerzahler merken davon meist nichts. Ändert sich das bei der Steuererklärung für 2012?

Tatsächlich gibt es hier einige Vereinfachungen, zum Beispiel für Familien: Die Einkommensüberprüfung bei Kindern zwischen 18 und 25 fällt weg. Das war früher sehr arbeitsaufwändig, um den Anspruch auf Kindergeld und den Kinderfreibetrag zu behalten. Nun gibt es weniger Bürokratie und keine Nachweis-Orgie mehr. Auch der Abzug der Kosten für Kinderbetreuung wird einfacher: Generell sind die Betreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr abzugsfähig. Zwei Drittel der Aufwendung, höchstens 4000 Euro. Früher konnte man diese entweder als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit abziehen oder als Sonderausgaben. Jetzt ist nur noch Letzteres möglich. Eine schöne Vereinfachung, denn dadurch ist eine komplette Formularseite überflüssig geworden.

Was ist die wichtigste Neuerung für Arbeitnehmer?

Das oberste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, hat im vergangenen Jahr ein wichtiges Urteil zum Arbeitsplatz gefällt. Bisher konnten Arbeitnehmer mehrere regelmäßige Arbeitsstätten haben. Zum Beispiel, wenn man in der Bank in verschiedenen Filialen tätig war. Dann konnte man für die Fahrten zwischen Wohnung und den verschiedenen Arbeitsorten nur die Pendlerpauschale, das heißt 30 Cent je Entfernungskilometer, geltend machen. Jetzt gibt es nur noch eine regelmäßige Tätigkeitsstätte für Arbeitnehmer - gegebenenfalls muss der Arbeitgeber festlegen, welche das sein soll. Vorteil ist, dass nur zu dieser Arbeitsstätte die Entfernungspauschale angesetzt wird. Zu allen anderen Arbeitsorten kann man nun die Dienstreisepauschale abrechnen und die ist genau doppelt so hoch: Nämlich nicht 30 Cent pro Entfernungskilometer, sondern pro gefahrenen Kilometer, also hin und zurück, insgesamt 60 Cent.

Die neue Lohnsteuerkarte

Wer sollte eine freiwillige Steuererklärung abgeben?

Jeder, der nicht dazu verpflichtet ist, kann grundsätzlich freiwillig eine Erklärung abgeben. Dafür gilt aber eine Frist von vier Jahren. Das heißt, man kann bis zum Ende dieses Jahres auch noch eine Steuererklärung für 2008 abgeben. Das lohnt sich eigentlich für alle Arbeitnehmer, die wissen wollen, ob sie für das Jahr 2008 zu viel Steuern bezahlt haben. Zum Beispiel, weil sie mehr berufliche Kosten hatten, als pauschal berücksichtigt wurden: Wer 2008 mehr als 14 Kilometer von seiner Arbeit entfernt gewohnt hat, liegt bei 230 Arbeitstagen im Jahr über der Pauschale von damals 920 Euro.

Welche Konsequenzen hat die Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte im neuen Jahr?

Wer einen neuen Job annimmt, muss keine Lohnsteuerkarte mehr vorlegen. Der Arbeitgeber zieht sich alle Informationen direkt von einer Datenbank. Die Freibeträge, die früher per Hand auf der Steuerkarte eingetragen wurden, sind nun zentral gespeichert. Arbeitnehmer müssen lediglich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und der Freibetrag wird anschließend in der Datenbank vermerkt. Deswegen müssen aber auch alle bisherigen Freibeträge noch einmal neu beantragt werden. Wer das noch nicht getan hat, für den wird der Netto-Betrag im Januar wohl geringer ausfallen. Dieses Geld ist aber nicht verloren: Ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann noch bis Ende November 2013 nachgereicht werden.

Was wird sich 2013 für Steuerzahler ändern?

Bis zum Ende dieses Jahres gibt es sieben verschiedene Arten, wie eine Steuererklärung aussehen kann: Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, getrennt und einige mehr. Das wird jetzt vereinfacht und auf vier Varianten reduziert. Die Entgeltgrenze für Mini-und Midi-Jobs wird außerdem auf 450 Euro beziehungsweise 850 Euro steigen. Zusätzlich gibt es einige Gesetzesvorhaben, zum Beispiel zur Änderung des Steuertarifs oder der Erhöhung von Pauschalen. Wie sich das auf den Verbraucher genau auswirkt, wird sich zeigen.

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