Steuerpflichtige können künftig auch dann wieder Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen, wenn es "nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt". Die Richter rügten zugleich die Willkür des Staates bei der Steuergesetzgebung.
Das häusliche Arbeitszimmer ist künftig für deutlich mehr Arbeitnehmer als bisher steuerlich absetzbar. Wer im Betrieb keinen Arbeitsplatz hat und teilweise zu Hause arbeiten muss, kann die Kosten beim Finanzamt geltend machen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
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Das Bundesverfassungsgericht kippt die Steuerregelung für das Arbeitszimmer. (© AP)
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Von dem Beschluss profitieren vor allem Lehrer, möglicherweise aber auch andere Berufsgruppen wie Architekten und Handelsvertreter, die ihre Arbeitseinsätze zu Hause vorbereiten müssen. Nach dem Richterspruch sind auch Rückerstattungen möglich: Karlsruhe hat dem Gesetzgeber aufgegeben, rückwirkend zum 1. Januar 2007 eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen.
Vorläufigkeitsvermerk wichtig
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler haben aber wohl nur solche Steuerzahler einen Anspruch, deren Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig oder mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen sind. Die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt, der Beschluss werde den Fiskus mehr als eine Milliarde Euro kostet.
Auf eine Vorlage des Finanzgerichts Münster erklärte der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts das Steueränderungsgesetz von 2007 teilweise für verfassungswidrig. Damals war die steuerliche Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmerkosten stark zurückgefahren worden: Aufwendungen konnten nur dann geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet".
Vor 2007 war die Regelung sehr viel großzügiger, absetzbar waren bis zu 1250 Euro, wenn der Raum zu mehr als 50 Prozent beruflich genutzt wurde.
Zwar haben die Verfassungsrichter prinzipiell keine Einwände gegen "sachgerechte Begrenzungen": Der Gesetzgeber habe beim steuerlichen Abzug der Arbeitszimmer einen erheblichen Gestaltungsspielraum "sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach" - schon deshalb, weil kaum zu kontrollieren sei, in welchem Umfang ein Zimmer beruflich oder privat genutzt werde. Der Gesetzgeber dürfe beispielsweise Höchstgrenzen festsetzen und dabei einen pauschalen Anteil privater Nutzung veranschlagen.
Änderungen nicht zur Erhöhung der Steuereinnahmen
Allerdings verstoße es gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, denjenigen Steuerzahler die Absetzbarkeit ihres Arbeitszimmers zu verwehren, denen im Betrieb kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe.
Denn nach dem im Einkommensteuerrecht herrschenden "Nettoprinzip" sei beruflich veranlasster Aufwand grundsätzlich vom zu versteuernden Einkommen absetzbar; Ausnahmen von diesem Grundsatz seien nur aus einem "besonderen sachlichen Grund" erlaubt. Das Ziel, lediglich die Steuereinnahmen zu erhöhen, sei noch kein hinreichender sachlicher Grund. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass im Gesetzgebungsverfahren der Abbau von Steuersubventionen als Ziel genannt worden sei. Drei der acht Richter stimmten gegen die Entscheidung. (Az: 2 BvL 13/09)
Geklagt hatte ein Hauptschullehrer, der zu Hause in einem 10-Quadratmeter-Zimmer täglich zwei Stunden ausschließlich zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzte. Sein Antrag, ihm in der Schule einen Arbeitsplatz zuzuweisen, war abgelehnt worden, so dass er im Jahr 2007 für das Zimmer knapp 900 Euro beim Finanzamt geltend machte.
Nach Einschätzung von Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, verfügt - abgesehen von den Schulleitern - kaum einer der bundesweit 800.000 Lehrer über einen Arbeitsplatz, an dem er seinen Unterricht vorbereiten kann.
An seinem Gymnasium in Vilsbibug südlich von Landshut - das durchaus repräsentativ sei - gebe es für 92 Lehrer nur 60 Stühle im Lehrerzimmer.
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(sueddeutsche.de/hgn)
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Der Clou ist für mich eher die Tatsache,dass das BVG schon wieder ein Gesetz gekippt hat,dass Politiker unter Kanzlerin Merkel zusammengewurstelt haben.
soweit mein Fazit aus der Lektüre der meisten Kommentare.
Meine Frau ist selbstständige Sprachlehrerin für Integrationskurse und hat "Deutsch als Fremdsprache" studiert. Für den Unterricht erhält Sie zw. 8 und 14 Euro pro Stunde - für die Vorbereitungszeit aber keinen Cent! Die beträgt bei 4 Stunden Unterricht, wenn sie einen spannenden, abwechslungsreichen Unterricht gestalten will, mindestens 3 Stunden . Bei gut 50 Stunden die Woche kommt sie maximal auf 1500,- € Brutto. Davon gehen 200,- Krankenkasse und 200,- Rentenversicherung (Versicherungspflicht für Sprachlehrer!)und 150,- Lohnsteuer weg. Es bleiben ihr gut 900,- €.
Und das bei einem absoluten Fulltimejob und nach 4 Jahren Studium, das sie sich komplett durch Jobben finanziert hat.
Ich finde die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers nur gerecht. Ohne ihren Job bräuchten wir das Zimmer nicht oder könnten es ganz anders nutzen. Als Sprachlehrerin hat sie außer ein paar Rechnungen für Papier und Briefmarken im Gegensatz zu anderen Freiberuflern kaum was zum Absetzen.
Kann mir denken, dass sich einige denken mögen: selber Schuld, wer so einen Schmarrn studiert. Aber sie macht ihren Job mit absoluter Leidenschaft und solche Lehrer brauchen wir - die Bezahlung ist allerdings alles andere als eine Motivation. Sie und ihre Kolleginnen ünberlegen auch seit langem, wie sie sich für höhere Löhne in diesem Bereich einsetzen können - als Selbstständige (sind fast alle in diesem Bereich) ist das allerdings sehr schwer, wenn man seine Auftraggeber nicht verlieren möchte.
So wird das nie was mit einem einfacheren Steuerrecht.
Ich möchte mal sehen, wie viele Lehrer (oder sonstige Arbeitnehmer) NUR wegen der Arbeit ein "Arbeitszimmer" angeschafft haben. Jeder Arbeitnehmer in einem qualifizierten Beruf hat doch heute einen Schreibtisch und Rechner zu Hause stehen. Dadurch, dass der eine dieses Home Office dann mehr, der andere weniger für den Job nutzt entstehen im Regelfall keine zusätzlich Kosten.
Mein Eltern (beide Lehrer) bewohnen ein Reihenhaus mit 120qm Wohnfläche, bei der Auswahl hat es keine Rolle gespielt, dass sie das Arbeitszimmer (2fach) absetzen können, auch ohne dieses würden sie genau dasselbe Haus bewohnen, sie wären nicht deswegen in ein 90qm Haus gezogen. Ich denke das ist die Regel, nicht die Ausnahme.
Unsere Steuergesetze sind so kompliziert das selbst die Politik den Durchblick lange verloren hat. Es handelt sich ja nicht um das erste Gesetz das vor gericht scheitert.
Und was lernen unsere Politiker daraus? Richtig, nichts!
Keiner macht reinen Tisch und entrümpelt durch einen vollständigen Neuanfang.
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