Steuer: Arbeitszimmer:Der Schreibtisch zählt wieder was

Das Arbeitszimmer darf abgesetzt werden - so hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Steuererleichterung gibt es aber nur, wenn kein anderer Schreibtisch vorhanden ist.

Claus Hulverscheidt

Die Bundesregierung will die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers auch nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts eng begrenzen. Das geht aus einer Ergänzung des Finanzministeriums zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 hervor, die im Zuge der laufenden parlamentarischen Beratungen in den Beschluss des Bundeskabinetts eingearbeitet werden soll.

Karlsruhe kippt Steuer-Beschränkungen für Arbeitszimmer

Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können in Zukunft wieder von der Steuer abgesetzt werden.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Demnach dürfen die Kosten des Arbeitszimmers, also etwa Miete, Strom und Heizung, rückwirkend zum 1. Januar 2007 generell wieder steuermindernd geltend gemacht werden - aber nur dann, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht". Zudem werden die abziehbaren Aufwendungen auf maximal 1250 Euro im Jahr begrenzt.

Laut Finanzministerium ergibt sich das Limit aus dem "typischerweise entstehenden Aufwand" für ein Arbeitszimmer mit zwölf bis vierzehn Quadratmetern Grundfläche. Die monatliche Bruttowarmmiete läge entsprechend bei etwa acht Euro je Quadratmeter. Mit Einführung der Grenze verzichtet der Staat zugleich darauf zu überprüfen, ob das Zimmer "privat mitbenutzt" wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli dieses Jahres entschieden, dass das seit 2007 geltende Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern nichtig ist. Die Neuregelung verstieß demnach gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Viele Arbeitnehmer werden jedoch von der jetzt geplanten Neuregelung nicht profitieren: Betroffen sind zum Beispiel Richter oder Lehrer, die im Gericht oder in der Schule über einen eigenen Schreibtisch verfügen, einen Teil der Arbeit aber zu Hause erledigen.

Auch kann nur derjenige nachträgliche Steuerrückzahlungen etwa für die Jahre 2007 und 2008 einfordern, der noch über keinen rechtskräftigen Bescheid für das entsprechende Jahr verfügt. Das Finanzamt muss also bestätigt haben, dass der Bescheid nur vorläufig ergangen ist, oder aber der Steuerpflichtige muss wegen des behördlichen Umgangs mit seinen Arbeitszimmerkosten Widerspruch gegen die Entscheidung des Fiskus eingelegt haben. Trotz aller dieser Einschränkungen belaufen sich die Kosten der Neuregelung allein für die Jahre 2007 bis 2010 auf insgesamt 800 Millionen Euro. Ab 2011 werden sie bei 250 Millionen Euro pro Jahr liegen.

Die große Koalition hatte die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers 2007 stark eingeschränkt. Aufwendungen wie Miete, Strom und Heizung minderten seither nur noch dann das zu versteuernde Einkommen, wenn das häusliche Büro tatsächlich "den Mittelpunkt" der gesamten Arbeit darstellte. In allen anderen Fällen ignorierten die Finanzämter die Ausgaben der Arbeitnehmer.

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