Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den kommenden Gebäudeausweis, wie er gerade vom Bundesrat beschlossen wurde.
Mieter oder Käufer von Immobilien sollen vom kommenden Jahr an den Energieverbrauch besser einschätzen können - ähnlich, wie das bereits bei Waschmaschinen oder Kühlschränken gilt. Das soll den Vergleich erleichtern, Eigentümer zu Modernisierungen motivieren und so zum Klimaschutz beitragen. Wann kommt was, was ist zu beachten?
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Der Energieausweis: Irgendwann ist er für jedes Haus in Deutschland bindend vorgeschrieben. (© Foto: DENA Deutsche Energie-Agentur)
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Bekommen alle Gebäude den gleichen Ausweis?
Nein. Die Art des Ausweises hängt von Größe und Baujahr der Immobilie ab. Für alle nach 1978 gebauten Häuser und für große ältere Häuser reicht ein so genannter Verbrauchsausweis. Er gibt nur den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner für die vergangenen drei Jahre an.
Kleinere Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut und nicht modernisiert wurden, müssen dagegen von Oktober 2008 an einen so genannten Bedarfsausweis haben: Für ihn untersuchen Techniker den Energiebedarf des Hauses, deshalb ist er auch deutlich teurer.
Von wann an brauche ich einen Gebäudepass?
Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen will, das vor 1965 gebaut wurde, muss dem Interessenten von Juli 2008 an den Energiepass vorlegen.
Besitzer jüngerer Immobilien können sich bis Anfang 2009 Zeit lassen, Inhaber von Büros oder Werkstätten brauchen den Energiepass erst vom Sommer 2009 an.
Von wann an kann ich den Gebäudepass beantragen?
Das geht schon jetzt. So lange der Ausweis noch nicht Pflicht ist, kann jeder Immobilienbesitzer wählen, ob er einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis will.
Wer also einen Bedarfsausweis haben muss, kann sich bis dahin um die Pflicht herummogeln und den billigeren Ausweis behalten. Entspricht er der neuen Verordnung, gilt er zehn Jahre lang.
Verbraucherschützer hoffen aber, dass sich der Bedarfsausweis durchsetzt und sich das Vorziehen nicht lohnt.
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