Wer sich wann bei wem ummelden muss, regeln die Meldegesetze der Länder, denen durch das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) des Bundes aber Grenzen gesetzt sind.
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Wer etwa nach oder in Bayern (um-)zieht, hat das laut dem bayerischen Meldegesetz innerhalb einer Woche mitzuteilen. In Nordrhein-Westfalen gilt dieselbe Frist, in Brandenburg beträgt sie dagegen zwei Wochen.
Die Gesetze definieren auch, welcher Ort als Lebensmittelpunkt anzusehen ist. "Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners", heißt es im MRRG (Artikel 12, Absatz 2), und weiter: "In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt." Alle anderen Wohnungen gelten als Nebenwohnungen.
Im September dieses Jahres entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass deren Besteuerung grundsätzlich gerechtfertigt ist. Bis 2009 will der Bund ein einheitliches Meldegesetz auf den Weg bringen.
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(SZ vom 19. 12. 2008/als)
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