Wer jetzt eine Brille kauft oder eine Putzhilfe beauftragt, kann dafür die Kosten beim Finanzamt absetzen. Tipps im Überblick.
Geld auszugeben, um am Ende zu sparen; das klingt irgendwie paradox. Und doch handeln viele Bundesbürger in diesen Wochen nach diesem Motto.
Der Fiskus beteiligt sich auch an Putzhilfen oder an Pflegekräften. (© Foto: dpa)
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Denn wer jetzt noch zum Beispiel in Handwerkerarbeiten am Eigenheim investiert oder Geld ausgibt, um seine berufliche Qualifikation zu verbessern, der spart im Frühjahr bei der Steuererklärung für das Jahr 2009 unter Umständen viel Geld. Eine Übersicht:
Haushaltshilfe beauftragen
Ähnlich wie bei den Handwerkerarbeiten beteiligt sich der Fiskus auch bei "haushaltsnahen Dienstleistungen" - etwa an den Ausgaben für die Putzhilfe, eine Pflegekraft, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, sowie Gartenpflege und Umzugsleistungen. Der Maximalbetrag liegt bei 20.000 Euro - 20 Prozent davon, also höchstens 4000 Euro, drücken die Steuerlast.
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sollte Steuertipps für Besserverdiener heißen...
Wer kann sich den noch Handwerker leisten? Oder Schenkungen in Steuerrelavanten Außmaß tätigen?
Allein das mit den Krankheitskosten ist schon mal schlecht dargestellt, es kann nur abgesetzt werden, was vom Arzt auch verordnet wurde, d.h. für die Brille muss ein Rezept vorliegen. Die Rechnung vom Optiker kann reichen, muss aber nicht je nach Sachbearbeiter beim Amt kann man da ganz schöne Überraschungen erleben.
Ist doch wieder nur 'ne Klickstecke.