Von Marco Völklein

Wer jetzt eine Brille kauft oder eine Putzhilfe beauftragt, kann dafür die Kosten beim Finanzamt absetzen. Tipps im Überblick.

Geld auszugeben, um am Ende zu sparen; das klingt irgendwie paradox. Und doch handeln viele Bundesbürger in diesen Wochen nach diesem Motto.

Putzfrau, Foto: dpa

Der Fiskus beteiligt sich auch an Putzhilfen oder an Pflegekräften. (© Foto: dpa)

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Denn wer jetzt noch zum Beispiel in Handwerkerarbeiten am Eigenheim investiert oder Geld ausgibt, um seine berufliche Qualifikation zu verbessern, der spart im Frühjahr bei der Steuererklärung für das Jahr 2009 unter Umständen viel Geld. Eine Übersicht:

Haushaltshilfe beauftragen

Ähnlich wie bei den Handwerkerarbeiten beteiligt sich der Fiskus auch bei "haushaltsnahen Dienstleistungen" - etwa an den Ausgaben für die Putzhilfe, eine Pflegekraft, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, sowie Gartenpflege und Umzugsleistungen. Der Maximalbetrag liegt bei 20.000 Euro - 20 Prozent davon, also höchstens 4000 Euro, drücken die Steuerlast.

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