Spaniens Fußballmillionäre müssen lächerlich wenig Steuern bezahlen. Das verschafft den Klubs enorme Vorteile.
Im spanischen Parlament geht es schon länger sportlich zu, den akrobatischen Übungen der sozialistischen Minderheitsregierung bei der Beschaffung von Mehrheiten sei dank.
David Beckham war der Namensgeber: Seit knapp sechs Jahren fallen Profifußballer unter eine Regel, die der Volksmund "Ley Beckham" getauft hat - das Beckham-Gesetz. (© Foto: AP)
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Doch eine so formvollendete Rolle rückwärts wie am Dienstag hatten die Sozialisten in der laufenden Legislatur noch nicht hingelegt. Am Mittag verkündeten die Sozialisten, auf Initiative der Ökolinken die "Reichensteuer" anheben zu wollen. Auf Jahresgehälter jenseits der 98.000-Euro-Marke sollte eine Einkommenssteuer von 50 und nicht mehr nur von 43 Prozent fällig sein.
Doch ehe die Sonne über Madrid im Abendhimmel versinken konnte, war davon keine Rede mehr. Hintergrund war eine Drohung der katalanischen Nationalisten. Sie erklärten den Jahreshaushalt zu kippen, wenn die Reform der Ökolinken durchkommen sollte.
Steuervorteil ad absurdum geführt
Unvermutete Nutznießer des parlamentarischen Streits wären ausgerechnet Fußballmillionäre vom Schlage eines Cristiano Ronaldo, der in diesem Sommer sein Debüt bei Real Madrid feiern soll. Die Reform der Ökolinken sah nämlich auch eine Abschaffung einer unglaublich anmutenden steuerlichen Begünstigung von ausländischen Sportstars in Spanien vor.
Seit knapp sechs Jahren fallen Profifußballer unter eine Regel, die der Volksmund "Ley Beckham" getauft hat - das Beckham-Gesetz. Ende 2003 hatte die damalige konservative Regierung ein Gesetz verabschiedet, wonach ausländische Spitzenkräfte, die von spanischen Firmen verpflichtet werden, für einen Zeitraum von sechs Jahren einen Höchstsatz von 25 Prozent auf ihr Einkommen zahlen.
Später senkten die Sozialisten diesen Satz sogar um einen Prozentpunkt ab. Nach Beckham wurde das - ursprünglich für Wissenschaftler und Top-Manager erdachte Gesetz - deshalb benannt, weil der berühmte Fußballer David Beckham der erste war, der diese Norm für sich zu nutzen wusste - und ad absurdum führte. Denn: Nachdem er 2003 bei Real Madrid angeheuert hatte, zahlte er trotz eines Millionenverdienstes den gleichen Satz wie ein Arbeiter mit einem Brutto-Jahresgehalt von 17707,20 Euro.
Damit nicht genug: Vermögen, das Spieler wie er im Ausland halten, müssen in Spanien gar nicht versteuert werden, ebenso wenig Honorare, die jenseits der Staatsgrenzen erzielt werden. Für Werbeauftritte in einem anderen Land etwa müsste Beckham keine Steuern in Spanien zahlen.
Den Steuersatz von 24 Prozent müssen die millionenschweren Kicker nicht mal auf das gesamte Bruttoeinkommen abführen. Sie können bis zu 15 Prozent ihres Einkommens über Gesellschaften abwickeln, die so genannte "Bildrechte" vermarkten. Solche Firmen müssen nicht in Spanien gemeldet sein, ein weiterer denkbarer Steuervorteil.
Denn während in Spanien eine Abgabe von 25 Prozent auf Einnahmen aus "Bildrechten" erhebt, begnügen sich beispielsweise die Niederlande mit fünf Prozent. "Im Kontext der Krise ist das alles schon verblüffend", sagt der Ökosozialist Joan Herrera, er sieht angesichts solcher Regelungen "die Grenzen des Ethischen" berührt.
Zumal Spaniens Fußballvereine bereits Mitte 2008 mit mehr als 3,5 Milliarden Euro verschuldet waren - und beim spanischen Fiskus mit Hunderten Millionen Euro verschuldet sind. Für Spaniens Klubs bedeuten die Privilegien für fußballerische Spitzenkräfte einen eklatanten Wettbewerbsvorteil.
"Schlacht verloren. Aber nicht den Krieg"
Er macht es Klubs wie Real Madrid leichter, Spieler wie Ronaldo, Kaká oder Franck Ribéry vom FC Bayern mit irrsinnigen Gehältern zu umwerben.
Einem Rechenbeispiel der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young zufolge müssen deutsche und italienische Vereine einem ausländischen Spieler, der zwei Millionen Euro netto verdienen will, knapp 3,6 Millionen Euro brutto zahlen. Ein englischer Verein muss noch 3,4 Millionen, ein französischer gar mehr als 4,3 Millionen Euro aufwenden. Ein spanischer Klub kommt hingegen mit 2,669 Millionen Euro aus. "Der gemeinsame Markt existiert im Fußball nicht", sagt Barbara Pardo de Santayana von Ernst & Young.
Alexander Radwan (CSU), der lange im EU-Parlament für Sport zuständig war und heute im bayerischen Landtag sitzt, hält es für "überfällig", dass im europäischen Profifußball endlich "faire Bedingungen" geschaffen werden. So sei die europäische Fußball-Union Uefa gefordert, einheitliche Standards für die Vermarktung vorzuschlagen. "Entweder müssen alle Vereine über ein einheitliches Regelsystem vermarktet werden oder alle vermarkten sich selbst."
Mittlerweile laufen bei Steuerkommissar Laszló Kovacs die Anfragen zur Einkommenssteuer auf Spielergehälter heiß. Kovacs sind aber die Hände gebunden. Das Einkommenssteuerrecht in der EU ist nicht harmonisiert, die spanischen Ausnahmeregeln also zulässig. So bleibt es wohl vorerst bei den spanischen Ökosozialisten hängen. Sie haben einen neuen Vorstoß zur Abschaffung der Steuerprivilegien für Fußballmillionäre angekündigt: "Wir haben eine Schlacht verloren. Aber nicht den Krieg."
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(SZ vom 25.06.2009/hgn)
Moderne Verwaltung
Wird vermutlich der Unterschied Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz sein. Ein Grenzsteuersatz von 25% heißt, ein Euro mehr wird mit 25% versteuert. Da der Grundfreibetrag gar nicht, und der Eingangssteuersatz geringer ist, ist die durchschnittliche Steuerlast natürlich deutlich unter 25%.
Gerne würde ich mal wissen wo diese Zahl herkommt:
"(...) den gleichen Satz wie ein Arbeiter mit einem Brutto-Jahresgehalt von 17707,20 Euro."
Ich lebe und arbeite in Spanien, verdiene mehr und zahle deutlich weniger als 24% Steuern.
... läuft immer zu Gunsten der Reichen und zu Lasten der Ärmeren.
Unsere "schuldlosen" privatwirtschaftlichen Medien bringen solche Missstände nur aufs Tapet, wenn man sich an einzelnen Prominenten reiben kann, oder an Missverhältnissen im Ausland.
Dass Staaten zuerst die Pflicht haben, die Abgaben im eigenen Land so zu erheben, wie sie es für sozialverträglich halten, wir so gut wie nie thematisiert. Wenn wir zulassen, dass sich Staaten bei Steuern konkurrieren, geht's in den größeren Volkswirtschaften bald zu wie bei den Billig-Discountern und in den kleinen Volkswirtschaften drum rum, die locker von den niedrigen Steuersätzen leben können, wie in den Edelboutiquen. Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die Kanalinseln sind gute Beispiel.